Raumordnung
Immobilienfirma wirbt rechtswidrig für Freizeitwohnsitze

Mit der neuen Raumordnungsnovelle soll leistbares Wohnen in Tirol wieder einen Schritt näher rücken.  | Foto: Pixabay/Tumisu (Symbolbild)
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  • Mit der neuen Raumordnungsnovelle soll leistbares Wohnen in Tirol wieder einen Schritt näher rücken.
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Das Land wird abermals die Gangart bei Freizeitwohnsitzen verschärfen, dies spürte jetzt auch eine ansässige Immobilienfirma. 

TIROL. Die entsprechenden Regelungen, um diese Pläne umzusetzen, liegen in der Novelle des Tiroler Raumordnungsgesetzes vor, das die Tiroler Landesregierung diesen Montag, 5. Juni, beschlossen hat. 

Zwei große Ziele in der Tiroler Raumordnung

Man würde in der Tiroler Raumordnung zwei große Ziele verfolgen, so LHStv Josef Geisler. Man wolle einen Beitrag zum erschwinglichen Wohnen leisten und man möchte so wenig Grund und Boden wie möglich verbrauchen.

"Illegalen Freizeitwohnsitzen sagen wir den Kampf an. Dafür geben wir den Gemeinden mit dem Raumordnungsgesetz die Instrumente in die Hand“,

ergänzt Geisler zudem. 
In weniger als einem Drittel, nämlich in 86 der 277 Tiroler Gemeinden gibt es Flächen, die für den geförderten Wohnbau reserviert sind. 2022 wurden 143 Gemeinden als sogenannten Vorbehaltsgemeinden mit hohem Wohndruck definiert.

LHStv Geisler: „Wir verfolgen in der Raumordnung in Tirol zwei große Ziele: Wir wollen einen Beitrag zum erschwinglichen Wohnen leisten und wir wollen so wenig Grund und Boden wie möglich verbrauchen." | Foto: Land Tirol/Berger
  • LHStv Geisler: „Wir verfolgen in der Raumordnung in Tirol zwei große Ziele: Wir wollen einen Beitrag zum erschwinglichen Wohnen leisten und wir wollen so wenig Grund und Boden wie möglich verbrauchen."
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"Diese Gemeinden müssen künftig verpflichtend Flächen für den geförderten Wohnbau und somit für leistbares Wohnen ausweisen“,

hebt LHStv Geisler eine zentrale Bestimmung für eine aktive Raumordnungspolitik der Gemeinden hervor. Zwischen 48 Euro beispielsweise in der Außerferner Gemeinde Namlos und 387 Euro in Innsbruck und Umgebung darf der Quadratmeter Grund im geförderten Wohnbau kosten.

Baukosten als Preistreiber

Die hohen Grundpreise wären aber nur "die halbe Miete", mahnt Geisler. Sie würde im geförderten Wohnbau durchschnittlich nur 13 Prozent der Wohnkosten ausmachen. Kostentreiber wäre vor allem die Baukosten.
Im Jahr 2022 betrugen die Baukosten im geförderten mehrgeschossigen Mietwohnbau durchschnittlich rund 3.000 Euro. 

Schärfer Gangart bei Freizeitwohnsitzen

Beim Thema Freizeitwohnsitze wird es nochmal enger für die Besitzer. In Gemeinden mit hohem Wohndruck gibt es künftig ein generelles Verbot für neue Freizeitwohnsitze. In Chaletdörfern und Großhotels muss künftig verpflichtend ein „vollwertiges gastronomisches Angebot“ vorhanden sein. Außerhalb des Städte- und Kongresstourismus bedeutet das in der Regel Halbpension.

Zuständig für die Überwachung der Bestimmungen über Freizeitwohnsitze sind die Gemeinden. Im Jahr 2022 wurden in Tirol mehr als 50 Verwaltungsstrafverfahren wegen illegaler Freizeitwohnsitznutzungen eingeleitet. Allein in den drei Unterländer Bezirken Kufstein, Kitzbühel und Schwaz wurden rund 90.000 Euro an Strafzahlungen verhängt. 80 Prozent der Strafen fließen künftig in die Gemeindekasse. Damit will das Land Tirol Anreize zur Kontrolle schaffen und zumindest ein Teil des Personal- und Sachaufwandes der Gemeinden decken.

Bodensparende Bebauung

Weiter forciert wird auch die bodensparende Bebauung. Schon jetzt gilt bei der Neuerrichtung von Handelsbetrieben die Pflicht zur Mehrfachnutzung der bebauten Fläche. Parkplätze müssen ins Untergeschoss, ebenerdig wird verkauft, obenauf sind – wenn möglich – Wohnungen oder Büros. Künftig soll diese Regel auch für Einkaufszentren und für bestehende Handelsbetriebe gelten, wenn diese maßgeblich erweitern oder umbauen.

Die Novelle des Tiroler Raumordnungsgesetzes wird gemeinsam mit der Tiroler Bauordnung, die vor allem im Bereich der Photovoltaik wesentliche Erleichterungen vorsieht, im Juli im Tiroler Landtag behandelt und soll mit 1. September 2023 in Kraft treten.

Rechtswidrige Werbung einer Immobilienfirma

Erst vor kurzem kam es dazu, dass eine ansässige Immobilienfirma auf ihrer Homepage offen mit unzulässiger Freizeitwohnsitznutzung um InvestorInnen geworben hat. Laut LHStv wäre dies nicht nur schockierend sondern auch rechtswidrig. 

"Dagegen werden wir als Land Tirol gemeinsam mit den betroffenen Gemeinden konsequent vorgehen und Bauvorhaben sowie Nutzungen genau kontrollieren“,

so Geisler. 

Das betroffene Maklerunternehmen hat die unzulässigen Anpreisungen nach entsprechender Berichterstattung mittlerweile von seiner Homepage entfernt. Seitens des Landes Tirol wurden die Gemeinden, in denen das Unternehmen Immobilien anbietet, ersucht, diese genau unter die Lupe zu nehmen.
Raumordnungslandesrat Josef Geisler hat sich in einem Schreiben auch direkt an die Geschäftsführung der Immobilienfirma gewandt. Darin heißt es:

„Ihr Unternehmen konterkariert die Bemühungen der Landesregierung für leistbares Wohnen und eine geordnete Landesentwicklung. Solche Praktiken haben einen wesentlichen Anteil daran, dass der ansässigen Bevölkerung Wohnraum entzogen wird und die gesamte Branche in ein schlechtes Licht gerückt wird. Ich kann Ihnen versichern, dass wir seitens des Landes Tirol – wann immer wir Kenntnis über derartige mutmaßliche Machenschaften erhalten – im Rahmen unserer Möglichkeiten vehement dagegen vorgehen werden.“

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