Einigung zwischen Stadt und Land
Landesvolksanwältin berät wieder bei Wohnungsvergabe

(v. li.) Landtagspräsident Jakob Wolf, Landesvolksanwältin Doris Winkler-Hofer und Innsbrucks Vizebürgermeister Georg Willi verständigten sich bei einem Gespräch im Landhaus auf eine gemeinsame Lösung für die weitere Bearbeitung von Anfragen zur Wohnungsvergabe in Innsbruck. | Foto: Tiroler Landtag/Oswald
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  • (v. li.) Landtagspräsident Jakob Wolf, Landesvolksanwältin Doris Winkler-Hofer und Innsbrucks Vizebürgermeister Georg Willi verständigten sich bei einem Gespräch im Landhaus auf eine gemeinsame Lösung für die weitere Bearbeitung von Anfragen zur Wohnungsvergabe in Innsbruck.
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Nach Gesprächen im Tiroler Landhaus wurde eine Lösung bei Anfragen zur Wohnungsvergabe in Innsbruck gefunden. Die Beratung durch die Landesvolksanwältin wird fortgesetzt.

INNSBRUCK. In der Diskussion rund um die Zuständigkeit der Tiroler Landesvolksanwältin bei Wohnungsvergabe-Angelegenheiten der Stadt Innsbruck wurde nun eine gemeinsame Lösung gefunden. Zu einem Gespräch im Landhaus hatte Landtagspräsident Jakob Wolf geladen. Daran nahmen neben Wolf die Tiroler Landesvolksanwältin Doris Winkler-Hofer, Innsbrucks Vizebürgermeister Georg Willi sowie Magistratsdirektor Stephan Crepaz teil. Im Mittelpunkt standen unterschiedliche rechtliche Auffassungen zwischen den Juristen des Landes Tirol und der Stadt Innsbruck über die Anwendung des Gesetzes über den Tiroler Landesvolksanwalt.

Beratung wird wieder aufgenommen

Um die bestehenden datenschutzrechtlichen Bedenken auszuräumen, wurde ein Übergangsmodell vereinbart. Künftig müssen Personen, die sich mit Anliegen zur Wohnungsvergabe an die Landesvolksanwältin wenden, eine Einverständniserklärung zur Weitergabe ihrer Daten unterzeichnen. Dadurch kann die Landesvolksanwältin ab sofort wieder Anfragen im Zusammenhang mit der Wohnungsvergabe in Innsbruck bearbeiten. Die Beteiligten sehen darin eine rasche und pragmatische Lösung, um betroffenen Bürgerinnen und Bürgern weiterhin Unterstützung anbieten zu können.

Gesetz soll präzisiert werden

Parallel dazu soll nun auch die gesetzliche Grundlage überarbeitet werden. Geplant ist eine Präzisierung der Bestimmungen im Gesetz über den Tiroler Landesvolksanwalt, insbesondere im Bereich kommunaler Wohnungsvergaben. Die Gesprächspartner betonen, dass damit künftig mehr Rechtssicherheit geschaffen und unterschiedliche Auslegungen vermieden werden sollen.

In Zukunft soll das Gesetz über den Tiroler Landesvolksanwalt insbesondere im Bereich kommunaler Wohnungsvergaben nachgeschärft werden. | Foto: Land Tirol
  • In Zukunft soll das Gesetz über den Tiroler Landesvolksanwalt insbesondere im Bereich kommunaler Wohnungsvergaben nachgeschärft werden.
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Bürgeranliegen im Mittelpunkt

Landtagspräsident Jakob Wolf, Vizebürgermeister Georg Willi und Landesvolksanwältin Doris Winkler-Hofer begrüßen die erzielte Einigung. Vorrang habe eine rasche, transparente und rechtssichere Bearbeitung der Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern. Wolf und Willi heben hervor, dass mit den nun vorgesehenen Zustimmungserklärungen eine praktikable Zwischenlösung gefunden wurde. „Ich bedanke mich bei Landtagspräsident Wolf für die Initiative“, erklärt Georg Willi.

Tätigkeit der Landesvolksanwältin gesichert

Mit der erzielten Vereinbarung kann die Landesvolksanwältin ihre Beratungs- und Unterstützungsarbeit bei Fragen zur Wohnungsvergabe in Innsbruck unmittelbar fortsetzen. Gleichzeitig sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen künftig klarer geregelt werden, um ähnliche Diskussionen in Zukunft zu vermeiden.

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In Zukunft soll das Gesetz über den Tiroler Landesvolksanwalt insbesondere im Bereich kommunaler Wohnungsvergaben nachgeschärft werden. | Foto: Land Tirol
Die Landesvolksanwältin kann ab sofort wieder Anfragen im Zusammenhang mit der Wohnungsvergabe in Innsbruck bearbeiten. | Foto: MeinBezirk
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