Tirol testet
Lollipop-Antigen-Tests für Kinderkrippen und Kindergärten

- Die Verteilung der Lollipop-Tests an die Kinderbetreuungseinrichtungen erfolgt über die Tiroler Gemeinden.
- Foto: Sternagel
- hochgeladen von Laura Sternagel
TIROL. Ab nächster Woche werden den Tiroler elementaren Bildungseinrichtungen sogenannte Lollipop-Antigen-Tests zur Verfügung gestellt. Dabei sind zwei Tests pro Woche pro teilnehmenden Kind vorgesehen.
Ab nächster Woche in den Einrichtungen
In Ober- und Niederösterreich haben sich die Lollipop-Antigen-Tests bereits bewährt, wie Bildungslandesrätin Palfrader erläutert. Von einer Vielzahl der Eltern wurde das Screening-Angebot angenommen. Tirol wird ab nächster Woche bis voraussichtlich inklusive der Osterferien, ebenfalls Lollipop-Antgen-Tests in den Tiroler Kinderkrippen und Kindergärten anbieten. Vorgesehen sind jeweils zwei Lollipop-Tests pro Woche pro Kind.
„Der Lollipop-Selbsttest kann – wie auch andere Antigen-Schnelltests – innerhalb von nur 15 Minuten Aufschluss darüber geben, ob ein Kind zum Zeitpunkt der Testung mit Corona infiziert sein könnte oder nicht. Darüber hinaus appellieren wir an das Betreuungspersonal sich impfen zu lassen“,
erklärt Gesundheitslandesrätin Annette Leja.
Verteilung durch die Gemeinden
Die Verteilung der Lollipop-Tests an die Kinderbetreuungseinrichtungen erfolgt über die Tiroler Gemeinden.
Wenn eine Kinderkrippe oder ein Kindergarten freiwillig an diesem Screening-Programm teilnimmt, ist von den Eltern der betroffenen Kinder das Einverständnis zur Testung einzuholen. Das Einverständnis der Eltern kann jederzeit widerrufen werden.
In den kommenden Tagen erhalten Eltern über die jeweilige elementare Bildungseinrichtung ein Informationsschreiben sowie eine Einverständniserklärung.
Wie laufen die Testungen ab?
Die Kinder sollten direkt im Eingangs- oder Garderobenbereich getestet werden. Sie bekommen den Lollipop-Test für kurze Zeit in den Mund und müssen ihn im vorderen Mundbereich bewegen. Die Auswertung der Tests erfolgt durch das Einrichtungspersonal. Alle negativ getesteten Kinder können nach Vorliegen des Testergebnisses wie gewohnt am regulären Betrieb teilnehmen.
Was, wenn ein Kind positiv getestet wurde?
Bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses wird das Kind in einem separaten Raum beaufsichtigt sowie die Eltern verständigt, um das Kind abzuholen. Die Leitung der elementaren Bildungseinrichtung verständigt umgehend die Gesundheitsbehörde. Das positive Ergebnis des Antigen-Schnelltests muss durch eine PCR-Testung bestätigt werden. Die Eltern werden gebeten, die Anweisungen der Gesundheitsbehörde abzuwarten.
„Alle anderen Kinder können weiterhin den Tag in der elementaren Bildungseinrichtung verbringen“,
erläutert die zuständige Bildungslandesrätin.
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