Gleichbehandlung
Nach einem Vierteljahrhundert wird Bilanz gezogen

LH Anton Mattle mit Gleichbehandlungsbeauftragter Isolde Kafka. | Foto: © Land Tirol
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1997 wurde das Landes-Gleichbehandlungsgesetz erlassen, ein Jahr später nahmen die Gleichbehandlungsbeauftragten – zwei für die Tiroler Landesverwaltung und zwei für die Tirol Kliniken GmbH – ihre Arbeit auf. Nach einem Vierteljahrhundert im Einsatz für die Gleichbehandlung, wird Bilanz gezogen.

TIROL. 1998 nahmen die Gleichbehandlungsbeauftragten ihre Arbeit auf. Zwei für die Tiroler Landesverwaltung und zwei für die Tirol Kliniken GmbH. Die Landes-Gleichbehandlungsbeauftragte, Isolde Kafka, arbeitete sogar mit insgesamt vier Landeshauptleuten zusammen.

Welche Aufgaben übernehmen Gleichbehandlungsbeauftragte?

Primär setzen sich Gleichbehandlungsbeauftragte dafür ein, dass das Recht auf Gleichbehandlung im öffentlichen Dienst umgesetzt wird. Diese Jahr begeht die Funktion ihr 25-jähriges Jubiläum. 

1998 nahmen die Gleichbehandlungsbeauftragten ihre Arbeit auf. Im Bild v. l.: Gleichbehandlungsbeauftragte Isolde Kafka, LH a. D. Wendelin Weingartner und ehem. stv. Gleichbehandlungsbeauftragte Eva Domoradzki. | Foto: © Land Tirol
  • 1998 nahmen die Gleichbehandlungsbeauftragten ihre Arbeit auf. Im Bild v. l.: Gleichbehandlungsbeauftragte Isolde Kafka, LH a. D. Wendelin Weingartner und ehem. stv. Gleichbehandlungsbeauftragte Eva Domoradzki.
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Gleichbehandlungsbeauftragte gaben in dieser Zeit auch zahlreiche Anregungen zu Verbesserungen. So gibt es beim Land Tirol heute den bezahlten „Papamonat“, es steht eine Ansprechperson für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung, Sonn- und Feiertagsarbeit für Voll- und Teilzeitbeschäftigte wird ident abgegolten und die Frauenquote wurde gesetzlich erhöht. 

Seit 2018 ist die Servicestelle für Gleichbehandlung und Antidiskriminierung die unabhängige und weisungsfreie Anlaufstelle für Bedienstete der Landesverwaltung, der Musikschulen und des Konservatoriums. Hier gibt es vertrauliche und kostenlose Beratung, Unterstützung und Informationen zu Fragen betreffend Gleichbehandlung und Gleichstellung. Wenn nötig, werden auch Schlichtungsverfahren durchgeführt. Bisher konnten 5.700 Anfragen von Bediensteten und BewerberInnen angenommen werden.

Zum Jubiläum erläutert Isolde Kafka:

„Ausgangspunkt für das Landes-Gleichbehandlungsgesetz war die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Frauenförderung. Im Jahr 2005 wurde dann das Verbot der Diskriminierung aufgrund von Alter, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, sexueller Orientierung und Behinderung ergänzt. Vieles hat sich seither zum Positiven verändert: von den Arbeitsbedingungen für Teilzeitbeschäftigte über die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bis hin zur beruflichen und sozialen Integration von Menschen mit Behinderungen."

Frauenförderungen, Beschäftigung Menschen mit Behinderung

In der Zeit, seitdem die Gleichbehandlungsbeauftragten agieren, wurden insgesamt fünf Frauenförderungsprogramme auf den Weg gebracht. Erst im Vorjahr wurde zudem die Erhöhung der Frauenquote gesetzlich verankert. Während im Jahr 2003 bei den Landesbediensteten unter den AkademikerInnen nur 15 Prozent Frauen waren, sind es aktuell 43 Prozent. Auch in den Führungspositionen hat sich der Anteil an Frauen im Landesdienst erhöht: von neun Prozent im Jahr 2003 auf über 30 Prozent in diesem Jahr.

Neben der Frauenförderung wurde auch durchgesetzt, dass Teilzeitbeschäftigte Vollzeitbeschäftigten gleichgestellt wurden. Damit einher geht ein einheitliches Weihnachtsgeld für alle Kinder, die Möglichkeit für Fortbildungen und Kurse in der Arbeitszeit oder die idente Abgeltung für Sonn- und Feiertagsarbeit. Zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf tragen darüber hinaus ein Ausbau der Rückkehrrechte nach der Karenz, ein bezahlter „Papamonat“ oder der Anspruch auf einen zweiwöchigen Pflegeurlaub bei Bezug der erhöhten Familienhilfe bei.

Auch die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung wurde unter den Gleichbehandlungsbeauftragten fokussiert. Aktuell sind in der Tiroler Landesverwaltung 291 und in den tirol kliniken 562 Menschen mit Behinderungen beschäftigt. Damit übertreffen die Tiroler Landesverwaltung und die Tirol Kliniken GmbH die Vorgaben des Behinderteneinstellungsgesetzes. Wesentlich hierfür war die Schaffung einer eigenen Ansprechperson für Menschen mit Behinderungen in der Abteilung Organisation und Personal des Landes.

Eine weitere Funktion nehmen den Gleichbehandlungsbeauftragen sind die Vertrauenspersonen in den Dienststellen. Aktuell gibt es davon 29 in der Landesverwaltung und vier in den tirol kliniken. Sie dienen als unmittelbare Ansprechpersonen bei Fragen und Beschwerden zur Gleichbehandlung sowie Gleichstellung und sind wichtige PartnerInnen der Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung. Auch die Teilnahme an Hearings zählt zu ihren Aufgaben, womit ein transparentes Auswahlverfahren sichergestellt werden soll. Bisher waren die Vertrauenspersonen bereits bei rund 1.600 Hearings dabei.

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