Corona-Sperrstunde
Todesstoß für die Tiroler Gastronomie?

Wieso gilt die Sperrstunde nicht für Wien?, fragt sich FPÖ-Landesparteiobmann Abwerzger. | Foto: FPÖ Tirol
  • Wieso gilt die Sperrstunde nicht für Wien?, fragt sich FPÖ-Landesparteiobmann Abwerzger.
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TIROL. Jetzt ist es offiziell: Die Bundesregierung beschloss gemeinsam mit den zuständigen Landeshauptmännern eine Vorverlegung der Sperrstunde der Gastronomie für die Bundesländer Salzburg, Vorarlberg und Tirol. In den Augen des Tiroler FPÖ-Landesparteiobmanns Abwerzger ist dies der Todesstoß für die Tiroler Gastronomie. 

"Wirtschaftliche Lebensader Tirols wird zerstört"

In der Verantwortung für die vorverlegte Sperrstunden in der Tiroler Gastronomie sieht Abwerzger nicht nur die Bundesregierung, sondern auch die Tiroler Landesregierung. Sie sei beteiligt an der Zerstörung der wirtschaftlichen Lebensader Tirols.
Für Abwerzger stellt sich vor allem die Frage, ob die Maßnahme sinnvoll gegen die Ausbreitung des Coronavirus sei. Denn „wacht das Corona-Virus erst um 22:00 Uhr auf?“, fragt der FPÖ-Obmann kritisch-ironisch. Für Abwerzger ist allerdings auch klar, dass diese Entscheidung im Sinne des Wiener Wahlkampfes fiel, denn warum gilt die Sperrstunde nicht für die Bundeshauptstadt?
Wien argumentiert, dass die drei betroffenen Bundesländer vor allem vor der kommenden Winter- und Skisaison in den Tourismusgebieten gerüstet sein sollten. Man wolle mit der Sperrstunde also auch präventiv reagieren. 

"Chaosmanagement"

Die Maßnahme zeige einmal mehr, dass die Landes- wie auch die Bundesregierung in Sachen Corona nur ein Chaosmanagement vorzuweisen haben. 

„Aufgrund dieser Pandemie jetzt das Erfolgskonzept Tourismus in Tirol komplett in Frage zu stellen, ist absolut falsch. Die jährliche 26 prozentige Wertschöpfung durch den Tourismus in Tirol ist die wirtschaftliche Lebensader Tirols, die nun von ÖVP und Grünen zerstört wird“,

stellt Abwerzger noch einmal abschließend fest. 

Die frühere Sperrstunde soll vorerst auf drei Wochen befristet sein und wird kommenden Freitag, 25. September, in Kraft gesetzt.

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