Tirol-Zuschuss 2.0
Unterstützung vom Land wird fortgeführt

Der Zuschuss des Landes Tirol für Heizkosten und Wohnen geht in die nächste Runde. | Foto: Pixabay
  • Der Zuschuss des Landes Tirol für Heizkosten und Wohnen geht in die nächste Runde.
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Die Teuerungen in allen Bereichen haben uns nach wie vor fest im Griff. Es darf jedoch ein wenig aufgeatmet werden, wird doch der Tirol-Zuschuss (Wohn- und Heizkostenzuschuss) in adaptierter Form fortgeführt. Die Einkommensgrenzen werden nochmals um zehn Prozent erhöht. Anträge können von 1. März bis 30. September 2024 eingereicht werden.

TIROL. Der Tirol-Zuschuss 2.0 kommt! Und wie schon 2023, besteht er aus einem Wohnkosten- und einem Heizkostenzuschuss und wird auch im Jahr 2024 viele Menschen in Tirol unterstützen. Knapp 65.000 Tirol-Zuschuss-Anträge wurden 2023 bewilligt. Die Fortsetzung beschloss die Tiroler Landesregierung auf Antrag von LH Anton Mattle kürzlich, im Februar werden die Richtlinien dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Tirol-Zuschuss 2.0 kann dann von 1. März bis 30. September 2024 beantragt werden. Neuerungen im Jahr 2024: Die Einkommensgrenzen werden inflationsbedingt nochmals erhöht, die Auszahlung erfolgt gestaffelt: Der Wohnkostenzuschuss wird umgehend nach Bewilligung ausbezahlt, der Heizkostenzuschuss folgt beginnend mit der „Heizsaison“ im Herbst 2024.

„Der Tirol-Zuschuss hat sich in Zeiten der Teuerung bewährt. Es ist aber wichtig, die aktuelle Situation laufend zu beobachten und auf neue Entwicklungen zu reagieren. Mit den neu beschlossenen Richtlinien verlängern wir diese zentrale Unterstützungsmaßnahme: Auch 2024 gibt es den Zuschuss für Wohnen und Heizen und das bis in den Mittelstand hinein. Dafür nehmen wir insgesamt rund 30 Millionen Euro in die Hand. Die hohen Gehalts- und Lohnabschlüsse federn einen großen Teil der Inflation ab und bleiben nachhaltig bestehen. Damit wir aber jene zielgerichtet unterstützen, die es aktuell besonders schwer haben, reagieren wir mit einer Anhebung der Einkommensgrenzen. Dadurch fallen Haushalte, die im vergangenen Jahr besonders betroffen waren, nicht wegen der Lohn- und Gehaltsabschlüsse aus dem Tirol-Zuschuss hinaus, sondern können weiterhin auf diese Unterstützung zählen. Zudem gibt es weiterhin eine vereinfachte und beschleunigte Antragstellung“

erklärt LH Anton Mattle. Im vergangenen Jahr konnte vielen Tirolerinnen und Tirolern mit dem Tirol-Zuschuss bei den steigenden Wohn- und Heizkosten unter die Arme gegriffen werden.

Einkommensgrenzen werden angehoben

Um auch weiterhin die von den Preissteigerungen besonders betroffenen Haushalte zu unterstützen, werden die Einkommensgrenzen im Vergleich zum Vorjahr um rund zehn Prozent angehoben. Einem Haushalt mit vier Personen und einem Netto-Einkommen von bis zu 2.600 Euro stehen 900 Euro Tirol-Zuschuss zu (250 Euro an Heizkostenzuschuss sowie 650 Euro an Wohnkostenzuschuss). Wie im Vorjahr sind für den Wohnkostenzuschuss auch Mindestsicherungsbezieherinnen und Mindestsicherungsbezieher antragsberechtigt. Zudem erhalten Bezieherinnen und Bezieher des Tirol-Zuschuss 2023 wieder automatisch einen Folgeantrag für den Tirol-Zuschuss 2.0 zugeschickt. „Mit treffsicheren Unterstützungsmaßnahmen, wie dem Tirol-Zuschuss, können wir die Tirolerinnen und Tiroler bis in den Mittelstand hinein unterstützen. Die Teuerungswelle, die sich seit über einem Jahr durch ganz Europa zieht, ist eine Ausnahmesituation. Die Inflationskurve zeigt nach unten, dadurch wird auch die Zuschuss-Politik weniger werden. Ich sehe vor allem in den sozial gestaffelten Gehaltsabschlüssen ein nachhaltiges Mittel. Denn niemand will vom Staat und dessen Sozialleistungen abhängig sein“, beobachtet LH Mattle laufend die Entwicklungen.

Weitere Informationen

Konkrete Informationen zu den Einkommensgrenzen sowie zu den Antragsmodalitäten werden zeitgerecht vor Beginn der Antragsfrist bekanntgegeben. Die Antragsformulare sowie der an den Tirol-Zuschuss 2.0 angepasste Tirol-Zuschuss-Rechner finden sich ab 1. März 2024 auf der Website des Landes unter www.tirol.gv.at/tirolzuschuss.

Wohnkostenzuschuss
Die Höhe des einkommensabhängigen Wohnkostenzuschusses orientiert sich an den Einkommensgrenzen eines Haushaltes. Antragsberechtigt sind auch MindestsicherungsbezieherInnen. Die Auszahlung erfolgt unmittelbar nach Bewilligung des Zuschusses.

Höhe: mindestens 250 Euro (abhängig von Einkommen und Haushaltsgröße)
Netto-Einkommensgrenzen pro Monat

Stufe 1
Eine Person: Einkommensgrenze: 1.200 Euro, Zuschuss: 350 Euro
Zwei Personen: Einkommensgrenze: 1.900 Euro, Zuschuss: 450 Euro
Jede weitere Person: Einkommensgrenze: +500 Euro, Zuschuss: +100 Euro

Stufe 2

Eine Person: Einkommensgrenze: 1.700 Euro, Zuschuss: 300 Euro
Zwei Personen: Einkommensgrenze: 2.400 Euro, Zuschuss: 375 Euro
Jede weitere Person: Einkommensgrenze: +500 Euro, Zuschuss: +75 Euro

Stufe 3
Eine Person: Einkommensgrenze: 2.200 Euro, Zuschuss: 250 Euro
Zwei Personen: Einkommensgrenze: 3.100 Euro, Zuschuss: 300 Euro
Jede weitere Person: Einkommensgrenze: +500 Euro, Zuschuss: +50 Euro

Heizkostenzuschuss
Mit dem Heizkostenzuschuss werden insbesondere einkommensschwächere Haushalte unterstützt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Herbst 2024 mit Beginn der Heizsaison.

Höhe: 250 Euro
Netto-Einkommensgrenzen pro Monat

Eine Person: 1.200 Euro
Zwei Personen: 1.900 Euro
Jede weitere Person: +350 Euro pro Person

Antragstellung Tirol-Zuschuss 2024

BezieherInnen des Tirol-Zuschuss 2023 (Heizkosten- und bzw. oder Wohnkostenzuschuss) erhalten automatisch ein Schreiben des Landes mit personalisierten Zugangsdaten sowie einem Link zu einem bereits vorausgefüllten Antrag (Angaben prüfen und online bestätigen oder selbstständig online ändern)
Haushalte von MindestsicherungsbezieherInnen sowie MindestpensionistInnen mit Bezug einer Ausgleichszulage, die bereits den Tirol-Zuschuss 2023 erhalten haben, müssen keinen Antrag stellen. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusageschreiben, die Auszahlung erfolgt automatisiert.
Anträge sollten – soweit möglich – mittels Onlineformular eingereicht werden: www.tirol.gv.at/tirolzuschuss (ab morgen, 1. März 2024 abrufbar)
Anträge können auch via E-Mail oder postalisch eingereicht werden.

Beitrag zum Tirol-Zuschuss aus 2023:

"Tirol-Zuschuss" kann ab 1. April beantragt werden

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