Liste Fritz
Verbesserungsvorschläge für Untersuchungsausschussgesetz
TIROL. Die Liste Fritz zieht ihre Konsequenzen aus den Erfahrungen des TSD-U-Ausschusses. Für ein neues Untersuchungsausschussgesetz bringt die Oppositionspartei einige Verbesserungsvorschläge vor.
„Vieles hat funktioniert, einiges gehört verbessert"
So die Worte des Liste Fritz Landtagsabgeordneten Markus Sint. Diese Bilanz zieht man nach der erstmaligen Anwendung des Untersuchungsausschussgesetzes im Zuge des TSD-Untersuchungsausschusses.
"Am Papier ist der U-Ausschuss ein Minderheitenrecht, in der Praxis leider nicht. Daher wollen wir als Liste Fritz ein tatsächliches Minderheitenrecht!",
erläutert Sint.
Insgesamt 16 Verbesserungsvorschläge hat die Liste Fritz ausgearbeitet und dem Unterausschuss zur Erarbeitung eines neuen U-Ausschussgesetzes vorgelegt.
Wie schauen die Verbesserungsvorschläge aus?
Ein wesentlicher Punkt ist, dass in Zukunft ein Viertel der Abgeordneten des Tiroler Landtages bei einem U-Ausschuss eingesetzt werden sollen. Das währen neun statt bisher zehn Abgeordnete und damit eine Angleichung an das Viertel, das auch im Bund als Quorum gilt.
Ohne die Zustimmung dieser neun Abgeordneten soll es unmöglich werden, dass eine Mehrheit Untersuchungsgegenstand oder Untersuchungszeitraum einfach abändert.
Ein Viertel der Abgeordneten soll auch den Verfahrensleiter und den Stellvertreter bestimmen.
"Die Mehrheitsparteien, deren politische Arbeit und Verantwortung ein U-Ausschuss aufarbeitet, sollen sich den ‚Herr des Verfahrens‘ nicht selbst aussuchen dürfen“,
schlägt Liste Fritz-Landtagsabgeordneter Markus Sint vor.
Zusätzlich fordert man eine Anpassung an die Medienzeit des Jahres 2022. Genauer gesagt: sämtliche Beratungen und Befragungen des U-Ausschusses sollen komplett und für alle Medien öffentlich werden.
„Die geladenen Auskunftspersonen sollen vor dem U-Ausschuss auch wirklich erscheinen müssen. Notfalls soll es dazu Beugestrafen geben.",
zählt Liste Fritz-Klubdirektor Daniel Holzer weiter auf.
Für wichtig hält Holzer auch, dass sämtliche Akten und Unterlagen, die sich "in der Verfügungsgewalt der Regierungsmitglieder" befinden, dem U-Ausschuss künftig vorgelegt werden. Dazu würden auch Aufsichtsratsprotokolle, Mails und Chats, alles was ein Regierungsmitglied zur Sache im Büro hat, zählen.
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