Covid-19
Wohnbauförderung-Kredite können zum Null-Tarif gestundet werden

Wohnbeihilfen werden pünktlich ausbezahlt, so Beate Palfrader. Weiters werden Beihilfen und Beihilfsanträge rasch bearbeitet. Für Wohnbauförderungskredite werden Stundungen angeboten. | Foto: WKOÖ
  • Wohnbeihilfen werden pünktlich ausbezahlt, so Beate Palfrader. Weiters werden Beihilfen und Beihilfsanträge rasch bearbeitet. Für Wohnbauförderungskredite werden Stundungen angeboten.
  • Foto: WKOÖ
  • hochgeladen von BezirksBlätter Tirol

TIROL. Wohnbeihilfen werden pünktlich ausbezahlt, so Beate Palfrader. Weiters werden Beihilfen und Beihilfsanträge rasch bearbeitet. Für Wohnbauförderungskredite werden Stundungen angeboten.

Wohbauförderungsstelle im Notbetrieb

Während der jetzigen Situation in Tirol läuft auch die Wohnbauförderungsstelle im Notbetrieb. Beihilfen werden pünktlich ausbezahlt, so Wohnbaulandesrätin Beate Palfrader:

„Die Wohnbauförderungsstelle hält einen Notbetrieb aufrecht. Wir bemühen uns, Beihilfen rasch zu bearbeiten. Sollten sich die Einkommensverhältnisse ändern, werden natürlich auch die Beihilfen entsprechend angepasst.“

Stundung von Wohnbauförderungskrediten

Um finanzielle Engpässe überbrücken zu können, bietet die Wohnbauförderung nun eine Stundung an. Damit soll all jenen geholfen werden, die aufgrund geänderter Einkommensverhältnisse Probleme mit der Rückzahlungsrate der Wohnbauförderung haben.

Um soziale Härtefälle zu vermeiden, wird das Land für die Dauer einer außerordentlichen wirtschaftlichen Belastung eines Kreditnehmers ohne Verrechnung von Verzugszinsen Rückzahlungsraten eines Förderungskredits stunden.

Änderungen und neue Anträge

  • Bei Bezugvon Wohn- oder Mietzinsbeihilfe: von WohnbeiWenn sich die Einkommensverhältnisse wesentlich geändert haben und man Wohnbeihilfe oder Mietzinsbeihilfe bezieht, soll man die aktuellen Einkommensnachweise (beispielsweise mit einer Bestätigung des AMS) per Mail an die Abteilung Wohnbauförderung senden: Mail-Adresse: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at
  • Bei Neuantrag: Wohnbeihilfe bzw. Mietzinsbeihilfe sollte nach Möglichkeit über die Online-Formulare der Wohnbauförderungsstelle beantragt werden – für die Antragstellung ist eine Handy-Signatur erforderlich. Näheres dazu findet sich unter www.tirol.gv.at/wohnbau

Mehr zum Thema

Alle Entwicklungen in Tirol zum Corona-Virus auf einen Blick
Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.