Corona Tirol
COVID-ArbeitnehmerInnenfonds verlängert
TIROL. Der COVID-ArbeitnehmerInnenfonds wurde kürzlich bis zum 31. März 2022 verlängert. Die Landesregierung hat bisher mehr als sechs Millionen Euro für über 14.500 bewilligte Anträge ausbezahlt.
Auswirkungen der Pandemie können abgefedert werden
Die Unterstützung der Landesregierung ermöglicht es ArbeitnehmerInnen, Arbeitslosen, AlleinerzieherInnen und deren Familien die Auswirkungen der Pandemie abzufedern. Umso erfreulicher ist es für Betroffene, dass die Landesregierung kürzlich eine Verlängerung des COVID-ArbeitnehmerInnenfonds beschloss. Die 8. Förderperiode wird vom 1. Jänner bis zum 31. März 2022 laufen.
In dem mit zehn Millionen Euro dotierten Fonds wurden in den bisherigen Förderperioden eins bis sieben etwas mehr als sechs Millionen Euro für 14.564 bewilligte Anträge ausbezahlt.
Dazu Arbeitslandesrätin Beate Palfrader:
"Gerade bei kleinen Einkommen ist eine beständige Verringerung von zum Beispiel 20 Prozent in kürzester Zeit existenzbedrohend. Diese Menschen wollen wir mit dem Fonds unterstützen.“
Wie funktioniert der COVID-ArbeitnehmerInnenfonds?
Der ArbeitnehmerInnefonds an einem Beispiel erklärt:
Herr X., Alleinverdiener und Vater von zwei Kindern, wohnt in Innsbruck in einer privaten Mietwohnung und arbeitet seit Jahren in einem Nachtlokal in der Landeshauptstadt. Er war bereits im Jahr 2020 und Frühjahr 2021 durch die Kündigung des Arbeitgebers (mit Zusage einer Wiedereinstellung) von einer über 20prozentigen Einkommensreduktion betroffen. Im Sommer 2021 wurde er wieder im selben Betrieb eingestellt und arbeitete für rund vier Monate; seit der Schließung des Lokales im Herbst 2021 hat er bei seinem Dienstgeber einen Kurzarbeitsvertrag unterschrieben.
Bei einem Beratungsgespräch aufgrund einer außergewöhnlichen Notlage (Nachzahlung bei der Strom-Jahresabrechnung) wurde von den MitarbeiterInnen des Tiroler Hilfswerks die Einkommenssituation geprüft und Herr X. über die rückwirkende Möglichkeit der Antragstellung der Förderung Covid-ArbeitnehmerInnenfonds informiert. Mit der angewiesenen Unterstützung (Pauschalbetrag in der Höhe von je 600 Euro für vier Förderperioden) konnte Herr X. die Lebenserhaltungs-, Miet- und Stromkosten sowie die Rückstände begleichen.
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