NoVA-Erhöhung
Erhöhung als falsches Signal zur falschen Zeit

"Leichte Nutzfahrzeuge sind für unsere Betriebe kein Luxusgut, sondern ein Werkzeug, ein Betriebsmittel, das sie tagtäglich benötigen“, ärgert sich Franz Jirka, Spartenobmann Gewerbe und Handwerk. | Foto: © WK Tirol
  • "Leichte Nutzfahrzeuge sind für unsere Betriebe kein Luxusgut, sondern ein Werkzeug, ein Betriebsmittel, das sie tagtäglich benötigen“, ärgert sich Franz Jirka, Spartenobmann Gewerbe und Handwerk.
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TIROL. Ab diesem Monat gelten bei Anmeldung zahlreicher Neuwägen Verschärfungen bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA). Für das Tiroler Gewerbe ist die NoVA-Erhöhung eindeutig ein falsches Signal zum falschen Zeitpunkt. 

"Völlig überzogene NoVA-Erhöhung"

Die Coronakrise ist noch nicht überstanden und die Betriebe versuchen gerader erst wieder durchzustarten, da käme die NoVA-Erhöhung als absolut falsches Signal, kritisiert man beim Tiroler Gewerbe.
Beschlossen wurde das Gesetz im November und sieht vor, gewerbliche Nutzfahrzeuge der Klasse N1 miteinzubeziehen. Die Regelung tritt mit Ausnahme einer Übergangsbestimmung für Fahrzeuge, die vor dem 1. Juni 2021 gekauft und vor dem 1. November 2021 ausgeliefert werden, am 1.7.2021 Kraft.

„Diese Fahrzeuge waren bis dato ausgenommen – und zwar aus gutem Grund, leichte Nutzfahrzeuge sind für unsere Betriebe kein Luxusgut, sondern ein Werkzeug, ein Betriebsmittel, das sie tagtäglich benötigen“,

ärgert sich der Obmann des Gewerbes, Franz Jirka.

Klein- und Mittelbetriebe besonders betroffen

Die Erhöhung trifft vor allem Klein- und Mittelbetriebe im Gewerbe und Handwerk. Für sie wird die Neuanschaffung von Transportern und Kastenwagen massiv teurer. Für einen gängigen Kastenwagen war im Jahr 2020 null Euro NoVA zu zahlen, im Jahr 2021 sind es 8.096,60 Euro und ab 2024 verteuert sich die Anschaffung aufgrund der NoVA sogar um 13.463,60. Genau die betroffene Fahrzeugklasse der Kastenwägen wird im Gewerbe und Handwerk typischerweise von den Servicebetrieben eingesetzt.
Zwangsläufig wird sich diese NoVA-Erhöhung auf die Preise der Notdienste und Reparaturleistungen auswirken, mahnt Jirka. Dies würde im Gegensatz zum Vorhaben stehen, im Sinne der Umwelt mehr zu sanieren und zu reparieren und damit ein falsches Signal, erläutert der Obmann des Gewerbes. 

Zeitpunkt völlig falsch gewählt

Nicht nur die Pandemie spreche gegen die Wahl des Zeitpunkts der NoVA-Erhöhung. Von der NoVA ausgenommen, sind künftig nur elektrisch oder mit Wasserstoff betriebene Nutzfahrzeuge. Jedoch wären diese Alternativen noch keineswegs marktreif, beschwert sich Jirka. 

Als Mindestmaßnahme fordern die Tiroler Gewerbebetriebe einen Aufschub der NoVA-Erhöhung für gewerblich genutzte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 solange, bis realistische Alternativen von klimafreundlichen Fahrzeugen für den gewerblichen Bereich verfügbar sind.

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