Photovoltaik
Fördercall für Großanlagen auf versiegelten Flächen startet

Mit dem 15. Mai startet der sogenannte Fördercall der Landesregierung. Ab diesem Tag können Förderanträge für PV-Anlagen mit einer Modulspitzenleistung von mindestens 100 Kilowatt-Peak auf Flächen mit Oberflächen wie Asphalt oder Beton (z. B. Parkplätze, Lagerräume oder sonstigen Betriebsflächen) eingereicht werden.  | Foto: unsplash/Zbynek Burival (Symbolbild)
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  • Mit dem 15. Mai startet der sogenannte Fördercall der Landesregierung. Ab diesem Tag können Förderanträge für PV-Anlagen mit einer Modulspitzenleistung von mindestens 100 Kilowatt-Peak auf Flächen mit Oberflächen wie Asphalt oder Beton (z. B. Parkplätze, Lagerräume oder sonstigen Betriebsflächen) eingereicht werden.
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Wie in der letzten Regierungssitzung bekannt wurde, startet am 15. Mai der erste Fördercall für Unterkonstruktionen für Photovoltaik-Anlagen. Insgesamt stehen acht Millionen Euro an Gesamtfördervolumen zur Verfügung. 

TIROL. Die jetzigen Landesregierung hat sich für diese Legislaturperiode einiges vorgenommen. Unter anderem auch die Errichtung von fünf Millionen Quadratmetern Photovoltaik-Flächen. Dafür sollen PV-Paneele auf bebauten Grundstücken und bereits befestigten Flächen anstatt auf Freiflächen und wertvollen Grünflächen errichtet werden.
Das braucht allerdings eine Unterkonstruktionen, die im Vergleich zu Großanlangen auf Grünflächen teurer sind. Mit den Förderungen der Regierung soll dieser "Wettbewerbsnachteil" ausgeglichen werden.

Fördercall startet am 15. Mai

Mit dem 15. Mai startet der sogenannte Fördercall der Landesregierung. Ab diesem Tag können Förderanträge für PV-Anlagen mit einer Modulspitzenleistung von mindestens 100 Kilowatt-Peak auf Flächen mit Oberflächen wie Asphalt oder Beton (z. B. Parkplätze, Lagerräume oder sonstigen Betriebsflächen) eingereicht werden. Die maximale Förderhöhe von jeweils bis zu 250.000 Euro soll Anreiz für Unternehmen, Vereine oder Gemeinden in Tirol sein, PV-Anlagen auf ihren verfügbaren Flächen zu installieren. Für die PV-Anlagen selbst stehen Förderungen des Bundes zur Verfügung.

Weitere Informationen zum ersten Fördercall werden zeitgerecht auf der Website des Landes veröffentlicht. Vonseiten des Landes erfolgt eine entsprechende Information. Der Förderantrag ist elektronisch vor Beginn des Förderprojektes einzubringen. Ansprechpartner ist die Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz.

Energiewende soll vorangetrieben werden

Mit diesen speziellen Förderungen will der Landeshauptmann die Energiewende in Tirol vorantreiben. Der Energiebedarf soll aus heimischen, erneuerbaren Ressourcen klimaschonend gedeckt werden. Die Weichen dafür würden jetzt gestellt, so LH Mattle. 

"Tirol hat aufgrund der Topografie und den begrenzten Flächen für Siedlungsraum, Wirtschaft und Landwirtschaft im Vergleich mit anderen Regionen schwierigere Voraussetzungen für PV-Großanlagen. Für uns gilt: versiegelte Flächen und Großparkplätze für die Energiegewinnung aus Sonnenkraft nutzen und wertvolle Grün- und Freiflächen für Natur und Landwirtschaft belassen. Deshalb wollen wir den Wettbewerbsnachteil ausgleichen und fördern PV-Anlagen auf Großparkplätzen“,

erklärt der Landeshauptmann.

Sieht in der Solarenergie weitaus mehr Potenzial für Tirol: Landeshauptmann Mattle.  | Foto: BB Archiv
  • Sieht in der Solarenergie weitaus mehr Potenzial für Tirol: Landeshauptmann Mattle.
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Bis 2050 19 Prozent des Energiebedarfs aus Sonnenkraft

Sonnenkraft spielt in der Energiestrategie des Landes „Tirol energieautonom 2050“ eine tragende Rolle. 19 Prozent des gesamten Energiebedarfs sollen bis 2050 durch PV-Anlagen gewonnen werden – der Großteil davon (85 Prozent) über Anlagen auf Dächern und Fassaden an Gebäuden.
Damit dieses Ziel erreicht wird, machte man sich bereits in den vergangenen Monaten an die Arbeit. 2022 wurden 3.300 neue PV-Anlagen in Tirol errichtet. Die Energiegewinnung aus Sonnenkraft stieg dadurch um 35 Prozent.

„Zudem werden durch höhere Einspeisetarife auch die privaten Anlagen größer und verzeichnen eine Leistung zwischen fünf und 20 Kilowatt-Peak. Darauf reagieren wir mit Erleichterungen in der Bau- und Raumordnung“,

verweist LHStv Geisler auf weitere Neuerungen.

Änderung bei Bewilligungs- und Widmungsregeln

Gebäudenahe PV-Anlagen – also Anlagen an Dach- oder Wandflächen, die in einem maximalen Abstand von 30 Zentimetern von der Dachhaut oder auf Flachdächern (15 Grad) errichtet werden, sind künftig bis zu 100 Quadratmeter weder anzeige- noch bewilligungspflichtig. Bislang waren es 20 Quadratmeter. Ab 100 Quadratmeter braucht es für gebäudeanliegende PV-Anlagen auch nur eine Bauanzeige, aber keine Bewilligung. Zusätzlich dürfen freistehende PV-Anlagen oder beispielsweise gebäudeanliegende Anlagen auf Carports auch in Mindestabstandsflächen errichtet werden.

„In diese neue Regelungen fallen beinahe alle privaten PV-Anlagen. Jedes Dach und jeder Parkplatz soll ein Kraftwerk sein – Solarparks auf grünen Wiesen wird es in Tirol nicht im großen Stil geben“,

betont LHStv Geisler.

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