Förderung
Impulsförderung für Wärmepumpen im Neubau
Bereits vor fünf Jahren wurde eine eigene Impulsförderung für Wärmepumpen ins Leben gerufen. Haushalte mit einer bestehenden Wärmepumpe kommen jetzt auch in den Genuss eines neuen Landeszuschusses in der Höhe von bis zu 350 Euro.
TIROL. Die Impulsförderung für Wärmepumpen beträgt je nach System 700 oder 3.000 Euro. Mit Mitte 2023 hat das Land Tirol auf diesem Wege in Summe 800 Wärmepumpen mit rund 1,2 Millionen Euro an Landesmitteln unterstützt. Rund ein Drittel der geförderten Wärmepumpen sind Erdwärmepumpen. Der einkommensunabhängige Einmalzuschuss für effiziente Erdwärme- oder Grundwasser-Wärmepumpen beträgt 3.000 Euro, für Luftwärmepumpen 700 Euro.
Der Weg in die Energieunabhängigkeit
Mit dem Motto "Raus aus Öl und Gas" kann man vor allem im Neubau und im sanierten Altbau einen weiteren Schritt in Richtung Energieunabhängigkeit gehen. Umweltwärme aus Luft, Erde und Wasser würde uns beim Heizen und Kühlen den Weg dorthin ebnen, so LHStv Geisler, der die Wärmepumpe als Heizsystem der Zukunft sieht.
„Deshalb wollen wir die einkommensunabhängige Impulsförderung für Wärmepumpen im Neubau auch im kommenden Jahr anbieten.“
Die Energieproduktion aus Umweltwärme soll sich laut Energie-Zielszenario Tirol bis zum Jahr 2030 gegenüber heute verdreifachen. In den vergangenen fünf Jahren verzeichnete die Umweltwärme einen durchschnittlichen Anstieg der Wärmeerzeugung von rund 13 Prozent pro Jahr. 2022 produzierten Wärmepumpen Heizenergie im Ausmaß von 332 Gigawattstunden. Das entspricht dem Heizenergiebedarf von durchschnittlich 33.000 energieeffizient ausgeführten Einfamilienhäusern.
Wie gestaltet sich der Zuschuss für Wärmepumpen?
Haushalte, die bereits eine Wärmepumpe haben, können nun auch einen Zuschuss in Höhe von 350 Euro erhalten. Der Zuschuss ist einkommensabhängig und an gewisse Voraussetzungen gebunden. Eine Antragstellung ist bis 31. Oktober dieses Jahres möglich. HIER geht es zur Antragsstellung
Im privaten Neubau kann unter folgenden Umständen eine Impulsförderung beantragen werden (außerhalb der Wohnbauförderung):
Natürliche Personen; hocheffiziente elektrisch betriebene Wärmepumpe als Hauptheizsystem im neu errichteten Eigenheim mit bis zu zwei Wohnungen bzw. bei Um- und Zubauten; einkommensunabhängig; nicht mit Wohnbauförderung kombinierbar
Förderhöhe
Erdwärmepumpe: 3.000 Euro
Grundwasserwärmepumpe: 3.000 Euro
Luftwärmepumpe: 700 Euro
Abluft-Wärmepumpe als Luft-Wasser-Wärmepumpe: 700 Euro
Ähnliche Beiträge auf MeinBezirk.at:
Mehr News aus Tirol: Nachrichten Tirol
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.