Thema Einwegpfand
Intensive Vorbereitungen im Handel

Ab dem nächsten Jahr wird ein Pfand von 25 Cent pro Verpackung für alle geschlossenen PET-Flaschen und Metalldosen mit einem Fassungsvermögen von 0,1 bis 3 Litern eingeführt. | Foto: Pixabay
  • Ab dem nächsten Jahr wird ein Pfand von 25 Cent pro Verpackung für alle geschlossenen PET-Flaschen und Metalldosen mit einem Fassungsvermögen von 0,1 bis 3 Litern eingeführt.
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Am 1. Januar 2025 wird in ganz Österreich das Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall eingeführt. In der Lebensmittelbranche werden intensiv Vorbereitungen getroffen, um sicherzustellen, dass die Umstellung für Unternehmen und Verbraucher möglichst reibungslos verläuft.

TIROL. Ab dem kommenden Jahr wird für alle geschlossenen PET-Flaschen und Metalldosen mit einem Fassungsvermögen von 0,1 bis 3 Litern ein Pfand von 25 Cent pro Verpackung erhoben. Das Pfandsystem zielt darauf ab, jährlich bis zu 2,4 Milliarden Einweggetränkeverpackungen zu sammeln und bis zum Jahr 2027 eine Sammelquote von 90 Prozent zu erreichen. Das gesammelte Material wird recycelt und für die Herstellung neuer PET-Flaschen und Metalldosen wiederverwendet, wodurch die Umwelt geschont wird. Darüber hinaus soll die Erhebung des Pfandbetrags dazu beitragen, das achtlose Wegwerfen von Einweggetränkeverpackungen zu reduzieren. Die Organisation und Logistik des Pfandsystems wird von der EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH abgewickelt.

Betriebe werden informiert

„Erhebungen der EWP zeigen, dass gut 80 Prozent der Österreicher hinter dem Einwegpfand stehen. Auch wenn nach den vergangenen turbulenten Jahren und ihren bis heute spürbaren Auswirkungen mit dem Einwegpfand die nächste Herausforderung ansteht, übernimmt der Handel auch hier seine Verantwortung im Sinne der Konsumenten, der Umwelt und der Nachhaltigkeit“, so Stefan Mair, Gremialobmann des Landesgremiums des Lebensmittelhandels in der Wirtschaftskammer Tirol. Zusammen mit der EWP informiert das Landesgremium des Lebensmittelhandels aktuell Betriebe zu den Details des Pfandsystems und dessen praktischer Umsetzung im Alltag.

EWP

Sämtliche Produzenten und Importeure von Einweggetränkeverpackungen, die ihre Produkte in Österreich verkaufen, müssen sich und ihre Produkte vorab bei der EWP registrieren. Die Registrierung ist ab Sommer 2024 möglich. Den eingehobenen Pfandbetrag führen Produzenten und Händler dann direkt an die EWP ab. Zur Rücknahme von Einweggetränkever­packungen ist grundsätzlich jeder Betrieb, der Getränke in PET-Flaschen oder Dosen an Letztverbraucher verkauft, verpflichtet. Für die Rücknahme der Einweggetränkeverpackungen werden die Betriebe eigene Automaten aufstellen bzw. dort, wo dies nicht möglich ist, die entsprechenden Flaschen und Dosen durch das Personal entgegennehmen.

„Der Handel bereitet sich schon heute intensiv auf das neue Pfandsystem vor, damit dieses effizient umgesetzt werden kann und die Konsumenten den Pfand nach seiner Einführung unkompliziert zurückbekommen. Im Hintergrund ist das für die Betriebe ein nicht zu unterschätzender Aufwand. Die Anschaffung von Rückgabe-Automaten und die Vorbereitung zur Abwicklung der manuellen Rücknahme ist dabei nur ein Aspekt in einem komplexen Gesamtprozess“

, erklärt Mair.

Neue Produktkennzeichnungen notwendig

Dies beinhaltet auch die rechtzeitige Kennzeichnung jeder einzelnen Einweggetränkeverpackung mit dem österreichischen Pfandlogo und einem neuen EAN-Code. Diese Verpackungen können ab dem 1. Januar 2025 in Umlauf gebracht werden. Bis spätestens zum 31. März 2025 müssen alle in Österreich in Umlauf gebrachten Einweggetränkeverpackungen mit dem Pfandlogo und dem neuen EAN-Code versehen sein. Für Verbraucher ist es wichtig zu beachten: Nur unbeschädigte Getränkeverpackungen, auf denen das Pfandlogo und der EAN-Code deutlich auf dem Etikett erkennbar sind, können zurückgenommen und das Pfand erstattet werden. Wenn eine Getränkeverpackung beschädigt ist oder das Etikett fehlt, können das Pfandlogo und der EAN-Code von den Sortiermaschinen in den EWP-Sammelzentren nicht erfasst werden, und die betreffende Verpackung kann nicht in den Sammel- und Pfandkreislauf einbezogen werden.

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