Wirtschaftskammer
Kinderbetreuungsgeld an die Lebensrealität anpassen

„Die derzeitige Regelung entspricht nicht den Lebensrealitäten von Unternehmerinnen." | Foto: Pixabay
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Die starren Zuverdienstgrenzen während des Bezugs von Kindergeld und die Regelungen zur Beitragspflicht während des Wochengeldes berücksichtigen nicht die Bedürfnisse von Unternehmerinnen.

TIROL. „Frau in der Wirtschaft Tirol“ fordert eine Reform beim Bezug von Kinderbetreuungsgeld bzw. Wochengeld für Selbstständige. Das betrifft einerseits die Regelungen bezüglich der Zuverdienstgrenzen beim Kinderbetreuungsgeld, andererseits die Beitragspflicht während des Bezugs von Wochengeld. „Beides geht zu wenig auf die spezielle Situation von selbstständigen Frauen ein und bedarf daher einer Neuregelung“, erklären Wirtschaftskammer–Präsidentin Barbara Thaler sowie die Vizepräsidentin und Vorsitzende von Frau in der Wirtschaft Tirol, Martina Entner.

Die Zuverdienstgrenzen während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld sind mit einer unternehmerischen Tätigkeit von Frauen nicht vereinbar. Das Einkommen Selbstständiger ist naturgemäß Schwankungen unterworfen. Daher kann es durchaus sein, dass Einkünfte in einem starken Geschäftsjahr über den Zuverdienstgrenzen liegen, während im Folgejahr der Grenzbetrag bei Weitem nicht erreicht wird. „Zuverdienstgrenzen beim Kinderbetreuungsgeld machen daher für Unternehmerinnen weder beim Pauschalmodell noch beim einkommensabhängigen Modell einen Sinn und sollten gänzlich gestrichen werden“, fordern Thaler und Entner.

Entspricht nicht der Realität

Des Weiteren hindern die aktuellen Bestimmungen zum Wegfall der Beitragszahlung beim Wochengeld selbstständige Frauen an der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Derzeit ist ein vollständiger Wegfall der Beitragszahlung während des Wochengeldbezugs nur bei einer ruhenden Gewerbeberechtigung möglich. Allerdings ist eine plötzliche Ruhendstellung der Gewerbeberechtigung von einem Tag auf den anderen in vielen Branchen schlicht nicht umsetzbar. Viele selbstständige Frauen können ihr Unternehmen nicht einfach schließen, sondern sind darauf angewiesen, intensiv Kinderbetreuungsmöglichkeiten zu nutzen und ihre Tätigkeit auf einem reduzierten Niveau aufrechtzuerhalten. „Die derzeitige Regelung entspricht nicht den Lebensrealitäten von Unternehmerinnen. Beim Bezug von Wochengeld sollte daher die Beitragspflicht auch bei aufrechter Gewerbeberechtigung entfallen“, fordern die WK-Präsidentin sowie die WK-Vizepräsidentin.

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