Boden in Tirol
Neue Novelle zur Raumordnung in Planung

Bauen in Tirol? Die Raumordnungsnovelle soll nun weiter verschärft werden, wie LHStv Geisler kürzlich infomierte. | Foto: unsplash/Andrik Langfield (Symbolbild)
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Leistbares Wohnen soll in den Tiroler Gemeinen weiter ermöglicht und Bodensparen forciert werden. Um das zu erreichen, sollen die Bestimmungen der Raumordung abermals verschärft werden, wie LHStv Geisler erläutert. 

TIROL. Um die Bestimmungen der Raumordnung neuerlich zu verschärfen, muss die entsprechende Novelle des Tiroler Raumordnungsgestzes erst noch begutachtet und im Juli dem Tiroler Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt werden. 

Was soll sich ändern?

Die Novelle hält ein generelles Verbot von Freizeitwohnsitzen in den derzeit 142 Tiroler Vorbehaltsgemeinden fest. Das sind jene Gemeinden mit besonders hohem Wohndruck.

"Außerdem verpflichten wir alle Gemeinden mit hohem Wohndruck, Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau auszuweisen. Damit können wir flächendeckend in Tirol leistbaren Wohnraum schaffen“,

erläutert LHStv Geisler die Eckpunkte. Aktuell gibt es in 86 der 277 Tiroler Gemeinden 158 Flächen, die dem geförderten Wohnbau und damit dem leistbaren Wohnen vorbehalten sind. Knapp die Hälfte davon ist noch unverbaut.

„Um leistbares Wohnen in allen Tiroler Gemeinden zu ermöglichen und Bodensparen zu forcieren, verschärfen wir neuerlich die Bestimmungen in der Raumordnung.“ Das kündigt LHStv Josef Geisler an. | Foto: Land Tirol/Berger
  • „Um leistbares Wohnen in allen Tiroler Gemeinden zu ermöglichen und Bodensparen zu forcieren, verschärfen wir neuerlich die Bestimmungen in der Raumordnung.“ Das kündigt LHStv Josef Geisler an.
  • Foto: Land Tirol/Berger
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Restriktive Regeln für Großhotels und Chaletdörfer

Verschärft wird das Gesetz vor allem für Großhotels und Chaletdörfer. Der Qualitätstourismus soll gestärkt und sogenannte "kalte Betten" sowie die Umgehung der Freizeitwohnsitzregelung verhindert werden.
Großhotels und Chaletanlagen müssen ihren Gästen zwingend ein gastronomisches Angebot machen. Als Mindeststandard wird Halbpension vorgeschrieben.

In Sachen touristische Entwicklung werden die Planungsverbände gestärkt. Im Sinne einer nachhaltigen und raumverträglichen Tourismusentwicklung werden touristische Strukturen gemeindeübergreifend betrachtet und geplant. Dafür erhalten die Planungsverbände auch finanzielle Unterstützung vom Land Tirol.

Verdichtung nach innen

Mit der Novelle würde man den Gemeinden das nötige Werkzeug in die Hand geben, leistbares Wohnen zu ermöglichen, so LHStv Geisler. 
Das Land wird den Gemeinden und Planungsverbänden zudem künftig regelmäßig eine Übersicht über die bestehenden Baulandreserven und die für eine Verdichtung infrage kommenden Grundflächen zur Verfügung stellen. Dieses Baulandmonitoring soll den Blick für die Möglichkeiten für Verdichtung im Bestand schärfen und zur Baulandmobilisierung beitragen. Die Gemeinden werden zudem verpflichtet, Potenziale für Nachverdichtungen und die Aktivierung von Leerstand zu erheben und auf in alle Entscheidungen vom Raumordnungskonzept bis zum Bebauungsplan zu berücksichtigen.

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