Photovoltaik
Photovoltaik-Förderung seit 1. August

"Das wiederum hilft uns, das Landesziel TIROL 2050 energieautonom zu erreichen, für das annähernd alle geeigneten Dachflächen mit Photovoltaik-Anlagen ausgestattet werden müssen“, so Wohnbaulandesrätin Beate Palfrader zu der Förderung. 
 | Foto: © Land Tirol/G. Berger
  • "Das wiederum hilft uns, das Landesziel TIROL 2050 energieautonom zu erreichen, für das annähernd alle geeigneten Dachflächen mit Photovoltaik-Anlagen ausgestattet werden müssen“, so Wohnbaulandesrätin Beate Palfrader zu der Förderung.
  • Foto: © Land Tirol/G. Berger
  • hochgeladen von Lucia Königer

TIROL. Seit 1. August 2021 ist es möglich, die Landesförderung für Photovoltaik mit der Förderung des Bundes und etwaigen Zuschüssen von Gemeinden zu kombinieren. Mit Anreizen und Projekten wie diesen, will Tirol die Energieautonomie bis 2050 schaffen.

Wie genau sieht die Förderung aus?

Seit dem 1. August gilt: bei Anlagen mit einer Leistung von mindestens sieben Kilowatt-Peak, gibt es ein Maximum an Förderungen für das eigene kleine Kraftwerk. Förderungen wie diese helfen wiederum dem Land, das Ziel der Energieautonomie bis 2050 zu erreichen.
Mit einer sieben kWp-Anlage, in der Größe von etwa 42 m2, sei man im Ein- und Zweifamilienhaus bestens auf die Energiewende vorbereitet. In Kombination mit einem Elektroauto und einer Wärmepumpe habe sich diese Anlagengröße auch als wirtschaftlich sinnvoll herausgestellt.

„Die zusätzliche Förderung des Landes stellt sicher, dass man finanziell nichts falsch macht, auch wenn die Anschaffung des Elektroautos oder einer Wärmepumpe erst in nächster Zeit ansteht“,

so Bruno Oberhuber, Geschäftsführer von Energie Tirol. Die Beratungsstelle steht für konkrete Anfragen von Bauleuten jederzeit zur Verfügung.

Rechenbeispiel

Eine Photovoltaik-Anlage in der Größe von 7 kWp kostet ca. 14.000 Euro.
Durch die Förderung des Bundes „Photovoltaik 2020-2022“ werden alle kWp anteilsmäßig gefördert: 7 x 250 Euro = 1.750 Euro
Die Tiroler Wohnbauförderung und Wohnhaussanierung fördern das sechste und siebte kWp mit je maximal 1.000 Euro = 2.000 Euro
Die Gesamtkosten abzüglich der kombinierten Förderungen belaufen sich damit: 10.250 Euro

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