Arbeiten im Ausland
Selbstständig beschäftigt in mehreren Staaten
TIROL. Ist man in mehreren Staaten selbstständig tätig, stellt sich die Frage, in welchem Staat müssen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden? Dabei ist vor allem zu unterscheiden, ob man innerhalb oder außerhalb der EU/EWR-Staaten tätig ist.
Selbstständigkeit in nur einem Staat
Ist man nur in einem Staat selbstständig erwerbstätig, richtet sich die Sozialversicherungspflicht nach den gesetzlichen Bestimmungen in diesem Staat. Staatsbürgerschaft oder Wohnort spielen dabei keine Rolle.
Selbstständigkeit in mehreren EU/EWR-Staaten
Ist man gleichzeitig in mehreren Staaten selbstständig tätig, dann ist der Wohnortsstaat entscheidend. Die Versicherungspflicht richtet sich ausschließlich nach den Rechtsvorschriften des Wohnortstaates, vorausgesetzt ein wesentlicher Teil der Tätigkeit wird auch im Wohnortstaat ausgeübt. Ob ein wesentlicher Teil vorliegt, hängt von der Arbeitszeit beziehungsweise dem Einkommen ab. Werden zumindest in einem der beiden genannten Bereiche 25 Prozent erzielt, sind die Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates anzuwenden.
Ermittlung der Beitragsgrundlage
Bei der Ermittlung der Beitragsgrundlage sind alle Einkünfte zu berücksichtigen, nicht nur jene, die im Staat der Versicherungspflicht erzielt werden.
Selbstständigkeit außerhalb der EU/EWR
Bei gleichzeitiger Ausübung in Österreich und in einem anderen Vertragsstaat herrscht häufig Versicherungspflicht in beiden Staaten. In den bilateralen Abkommen Österreichs mit einigen Drittstaaten wird die Zuständigkeit der Versicherungspflicht meist nicht geregelt, sondern beispielsweise die Anerkennung von Versicherungszeiten für den Pensionsanspruch. Österreich hat bilaterale Abkommen mit Albanien, Australien, Bosnien und Herzegowina, Chile, Indien, Israel, Kanada, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, den Philippinen, Serbien, Tunesien, Südkorea, der Türkei, Uruguay und den USA geschlossen.
Selbstständigkeit in Nicht-Vertragsstaaten
Es sind die Rechtsvorschriften beider Länder zu beachten. Meistens besteht eine Sozialversicherungs- und Beitragspflicht in beiden Ländern.
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