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Tiwag Auszahlungen starten im März – IKB-Klärung bleibt offen

Für einen durchschnittlichen Privathaushalt mit einem Verbrauch zwischen 3.500 bis 4.000 Kilowattstunden ergibt sich je nach Produkt eine Gutschrift von bis zu 285 Euro. | Foto: Canva
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  • Für einen durchschnittlichen Privathaushalt mit einem Verbrauch zwischen 3.500 bis 4.000 Kilowattstunden ergibt sich je nach Produkt eine Gutschrift von bis zu 285 Euro.
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Der grundsätzliche Streit zwischen AK Tirol und Tiwag konnte beigelegt werden. Zudem gab es seitens der Tiwag einen Berufungsverzicht gegen das Bezirksgerichtsurteil. Ab März soll es für die Kundinnen und Kunden Rückzahlungen geben.

TIROL. Ab März fließen insgesamt 44 Millionen Euro an die Tiwag-Haushaltskundinnen und -kunden zurück. Für einen durchschnittlichen Privathaushalt mit einem Verbrauch zwischen 3.500 bis 4.000 Kilowattstunden ergibt sich je nach Produkt eine Gutschrift von bis zu 285 Euro.

Betroffene Kundinnen und Kunden werden informiert

In den nächsten Wochen werden die betroffenen Kundinnen und Kunden über ihre individuelle Gutschrift informiert. Das Geld sollte automatisch überwiesen werden. Für KMU und Landwirte ist eine ähnlich Entlastung in Vorbereitung. 
Die Auszahlung erfolgt schrittweise: zuerst an jene Kunden, die einen Einziehungsauftrag mit der TIWAG haben und deren Kontonummer bekannt ist. Dort, wo keine Kontonummer bekannt ist, gibt es eine Aufforderung, diese der TIWAG bis spätestens Ende des Jahres bekannt zu geben.
Die AK Experten raten deshalb dringend allen TIWAG-Kundinnen und Kunden, die keinen Einziehungsauftrag haben, der Tiwag ihre Kontonummer mitzuteilen, da ansonsten keine Auszahlung erfolgen kann! Dazu können sich Kund:innen an die TIWAG-Servicenummern wenden unter 0800/818 819 bzw. 050/607 270 60.
Erfreut über die konstruktiven Gespräche der letzten Wochen waren beide Parteien. Sowohl TIWAG-Vertriebsvorstand Thomas Gasser:

„Der gemeinsame Wille war erkennbar, dieses Thema aus der Welt zu schaffen. Jetzt blicken wir gemeinsam nach vorne."

und AK-Präsident Erwin Zangerl.

Nach der grundsätzlichen Streitbeilegung mit der AK Tirol inklusive Berufungsverzicht seitens TIWAG gegen das Bezirksgerichtsurteil wurden in den letzten Tagen die Details über die bereits angekündigte Stromkostenentlastung fixiert.  | Foto: Tiwag
  • Nach der grundsätzlichen Streitbeilegung mit der AK Tirol inklusive Berufungsverzicht seitens TIWAG gegen das Bezirksgerichtsurteil wurden in den letzten Tagen die Details über die bereits angekündigte Stromkostenentlastung fixiert.
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Details zu den einzelnen Vertrags-Typen

Jeder der am 1.12.2023 Kunde der TIWAG im jeweiligen Vertragstyp war, erhält eine Entlastungszahlung. Für die volle Entlastungssumme muss der Vertrag aber bereits seit 1.9.2022 bestanden haben. In Folge einige Beispiele für Stromkosten-Entlastungssummen:

2-Personen-Haushalt mit ca. 2.300 kWh Jahresverbrauch:
im Neuvertrag: € 105
im Altvertrag: € 125

4-köpfige-Familie in einer Wohnung mit ca. 4.700 kWh Jahresverbrauch:
im Neuvertrag: € 278
im Altvertrag: € 390

Einfamilienhaus mit ca. 6.800 kWh Jahresverbrauch:
im Neuvertrag: € 430
im Altvertrag: € 630

Einfamilienhaus mit Wärmepumpe mit ca. 10.100 kWh Jahresverbrauch:
im Neuvertrag: € 696
im Altvertrag: € 1.000

Die Summen im Neuvertrag sind geringer, da diese Kunden bereits seit ihrem Umstieg einen deutlich geringeren Strompreis gezahlt haben als jene, die nicht umgestiegen und im Altvertrag verblieben sind. Diese haben sich die Differenz bereits bei der laufenden Stromrechnung erspart. Spätestens ab 1.4.2024 wird aufgrund der bereits ausgesprochenen Kündigungen ohnehin jede/r Kundin und Kunde im Neuvertrag sein. 

Auch jene Kunden, die erst nach der ersten Strompreiserhöhung (also nach 1.9.2022) Kunden der TIWAG geworden sind, werden eine anteilige Stromkostenentlastung erhalten.

Strompreis geht weiter nach unten

Bereits zum 01. Juli geht der TIWAG-Strompreis weiter nach unten. Laut Gasser könne man zum Jahreswechsel aus heutiger Sicht eine signifikante Preissenkung erwarten. 
AK-Präsident Erwin Zangerl betont:

„Es ist erfreulich, wenn der Strompreis wieder nach unten geht. Für künftige Preisanpassungen braucht es jedenfalls einen neuen, gesetzlichen Rahmen. Hier ist der Bund gefordert, ein für allemal Rechtssicherheit für die KundInnen herzustellen.“

In der Causa IKB AG finden derzeit direkte Gespräche zwischen IKB AG und der AK Tirol statt. Als Minderheitsaktionär wird TIWAG die Herbeiführung einer raschen Lösung sehr begrüßen.
Zangerl dazu:

„Als nächstes sind die IKB-Kund:innen zu entschädigen, außerdem werden wir uns dafür einsetzen, dass der Strompreis bei Energie-Unternehmen generell transparenter gestaltet werden muss.“

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