Prozess nach Radanhängerunfall
28.000 Euro Strafe für Lenker, Diversion für Mutter
Mutter lenkte bei Dämmerung E-Bike samt Anhänger auf B 19: Auffahrender PKW tötete zwei Mädchen.
PERZENDORF/ KORNEUBURG / TULLN (mr/KaZe). Montag mussten sich eine Frau (39) und ein 60-j. Autolenker am Landesgericht Korneuburg wegen fahrlässiger Tötung (Letzterer auch wegen fahrlässiger Körperverletzung) verantworten. Anfang August fuhr auf der B 19 in Fahrtrichtung Tulln der Autolenker auf Höhe Perzendorf auf das mangelhaft beleuchtete Fahrradgespann der Frau auf, in dem sowohl ihre beiden Töchter als auch zwei Hunde saßen. Die Vierjährige verstarb am Unfallort, ihre jüngere Schwester im Krankenhaus. Während die (beim Unfall selbst schwer verletzte) Mutter geständig im Sinne der Anklage war, wiederholte der PKW-Lenker stereotyp: "Ich bin unschuldig, ich habe das Gespann nicht gesehen." Das Gebot des Fahrens auf Sicht kennt er wohl nicht. Die Frau muss 200 Stunden gemeinnützige Leistungen erbringen, der Mann wurde zur Zahlung von 28.000 € verurteilt – davon 21.000 Euro unbedingt.
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