Tulln
Knapp 45.000 Euro an Parkgebühren eingesteckt: 61-Jähriger vor Gericht

Der 61-Jährige steckte das Geld aus den Parkautomaten lieber selber ein, als es abzuliefern. | Foto: Katharina Schrefl
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  • Der 61-Jährige steckte das Geld aus den Parkautomaten lieber selber ein, als es abzuliefern.
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Wegen seiner Spielsucht veruntreute der Mann das Geld aus Parkautomaten, anstatt es abzuliefern. Er wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt.

TULLN. Einen Zuverdienst sichern wollte sich ein 61-Jähriger. Sein Job war es, nachts die Tullner Parkautomaten zu entleeren. Dabei kam ihm eine beachtliche Menge Bargeld in die Finger. Eigentlich musste er dies an seinen Arbeitgeber abliefern. Doch er ließ immer mehr davon in die eigene Tasche wandern.

Knapp 44.000 Euro veruntreute der Angeklagte. | Foto: Katharina Schrefl
  • Knapp 44.000 Euro veruntreute der Angeklagte.
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Ein Jahr lang bediente er sich an den Parkgebühren und veruntreute so fast 45.000 Euro, bis die Masche schließlich aufflog. Am Landesgericht St. Pölten bekannte er sich schuldig.

Spielsucht und Burnout

Die Sucht nach Glückspielen hätte den 61-Jährigen dazu getrieben, sich diese hohe Summe an Geld einzustecken. Beim Zocken würde er in eine "Trance" geraten. Einmal hätte er 20.000 Euro gewonnen, nur um alles sofort wieder zu verlieren. Außerdem hätte der Job ihn in eine Art Burnout getrieben. Sein Arbeitsplatz sei chronisch unterbesetzt gewesen.

Spielsucht trieb den 61-Jährigen dazu, Geld zu veruntreuen. | Foto: Pixabay (Symbolbild)
  • Spielsucht trieb den 61-Jährigen dazu, Geld zu veruntreuen.
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"Es gibt kein 'bisschen spielen'", meinte der Angeklagte - man könne ja auch nur ein bisschen schwanger sein. Mittlerweile würde er an seiner Sucht arbeiten.

Bedingte Haftstrafe

Der Angeklagte war zum ersten Mal mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Ins Gefängnis muss er deswegen nicht: Richter Andreas Jungbauer verurteilte ihn wegen Veruntreuung zu einer bedingten Haftstrafe in der Höhe von fünf Monaten (nicht rechtskräftig). Das veruntreute Geld muss er außerdem zurückzahlen. Dankend nahm der 61-Jährige das Urteil an.

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Der 61-Jährige steckte das Geld aus den Parkautomaten lieber selber ein, als es abzuliefern. | Foto: Katharina Schrefl
Knapp 44.000 Euro veruntreute der Angeklagte. | Foto: Katharina Schrefl
Spielsucht trieb den 61-Jährigen dazu, Geld zu veruntreuen. | Foto: Pixabay (Symbolbild)
Die Verhandlung fand am Landesgericht St. Pölten statt. | Foto: Ilse Probst

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