Polizei klärt auf
Rechts-Workshop: Jugend trifft Polizei
TULLN. "Wie lange darf ich eigentlich ausbleiben?", "Was passiert, wenn ich mit einem Moped fahr und noch keinen Führerschein habe?" und "Was wird eigentlich als Waffe definiert?" Diese und viele andere Fragen konnten Jugendliche kürzlich an Dominik Leser, seines Zeichens Bezirksinspektor bei der Polizei in Tulln, richten.
Gemeinsames Projekt
Beim Rechts-Workshop "Jugend trifft Polizei" im Tullner Jugendzentrum durften alle Fragen gestellt werden, die den Schülern so am Herzen lagen. Auch welche, die sich etwa aus Fernsehserien, ergaben. Antworten darauf gab es von Leser. Doch bei einer Frage musste auch er schmunzeln: "Essen Polizisten auch Donuts?", wollte ein Jugendlicher wissen. "Grundsätzlich ja, aber wo gibt's die überhaupt?", fragte der Exekutivbeamte, der damit einen Stein im Brett hatte. "Also ich hab ja grundsätzlich nichts gegen Polizisten, aber Sie sind besonders nett", schmeichelte ein Jugendlicher dem Polizisten.
Dominik Krutz, Leiter von Gemma! Streetwork hat mit den Schülern bereits vorab einen Fragenkatalog ausgearbeitet: "Natürlich haben wir uns gut auf den Workshop vorbereitet", sagte er gegenüber den Bezirksblättern.
Eines stand am Ende des Tages fest: Die Polizei beschließt keine Gesetze, sondern exekutiert sie. Wer sie jedoch bricht, muss mit Konsequenzen rechnen.
Was darf ich? Wo darf ich es? Wie darf ich das? Und mit wem überhaupt? – Das alles ist im NÖ Jugendschutzgesetz verankert. Die Broschüre "Recht§leiwand" informiert über die wichtigen Gesetze für junge Menschen.
Hier ein Auszug:
Ausgehzeiten:
Wenn du unter 14 Jahre alt bist, darfst du bis 22:00 Uhr unterwegs sein.
Zwischen 14 und 16 Jahren darfst du bis 01:00 Uhr nachts ausbleiben.
Ab dem 16. Geburtstag schreibt das NÖ Jugendgesetz keine Ausgehzeiten mehr vor.
Alkohol:
Junge Menschen unter 16 Jahren dürfen Alkohol (in welcher Form auch immer, also z.B. auch Mischgetränke wie Longdrinks oder Cocktails) weder trinken noch kaufen oder sonst irgendwie besitzen.
Tabak:
Für Tabakwaren gelten dieselben Regelungen wie für Alkohol. Das heißt, vor deinem 16. Geburtstag sind Zigaretten und Co. für dich verboten!(Anm. ab 1.1.2019 sind Tabakwaren bis zum 18. Geburtstag verboten).
Tattoo:
Ab 18 Jahren darfst du selbst entscheiden.
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