Bezirksblätter-Serie "Liebe 2018"
Tullner sind die "Ja-Sager"

- Haben sich getraut: Johannes und Maria mit Töchterchen Klara.
- Foto: Philipp Monihart / www.charakter.photos
- hochgeladen von Karin Zeiler
BEZIRK TULLN. "Als Katholiken war es uns ein Bedürfnis, den sakramentalen Bund der Ehe vor Gott zu schließen", sagt Johannes Albrecht aus Rappoltenkirchen, der kürzlich seine Maria geheiratet hat.
Verliebt, verlobt, verheiratet – im vorletzten Teil der NÖ-weiten Bezirksblatt-Serie "Liebe2018" sprechen wir mit Paaren, einem Pfarrer und einer Anwältin über den Bund fürs Leben.
"Freiheit ist populär"
Warum sich manche Paare dafür entscheiden nicht zu heiraten, das weiß Pfarrer Robert Dublanski aus Abstetten: "Das Wort Freiheit ist derzeit sehr populär, die Paare wollen modern leben", sagt der 51-Jährige. Aber auch unterschiedliche Weltanschauungen sowie das Verständnis von Ehe sei oft ein Grund nur zusammen zu wohnen. "Dann ist jedoch die Basis für die Beziehung die Wohnung. Es ist eben ein Unterschied, ob ich – so wie in der Ehe – eine Einheit bilde", sagt der Abstettner. Manche Leute hätten auch einfach Angst vor der Verantwortung der Ehe. "Zusammenleben hingegen kann man immer – auch ohne Pfarramt", sagt Dublanski. Sechs Ehen wurden heuer von ihm geschlossen, die "Paare kommen und wollen – wie in jedem Sakrament –, dass sie Christus begegnen". So auch Johannes und Maria Albrecht: "Durch das Ja-Wort bei der Trauung haben wir einander unsere Liebe und Treue – ein Leben lang und aus freiem Entschluss – vor Gott geschworen", sagt das frisch vermählte Paar.
Seit zwei Jahren sind Franz und Andrea Kiesl aus Sitzenberg-Reidling verheiratet. Kirchlich aber nicht. "Wir haben zwar unseren Glauben, aber wir haben ein Problem damit, dafür zahlen zu müssen", sagt Andrea. In der Kirche gehe es nur um Gott, nicht ums Paar, meint sie, dass man sich daher für eine freie Rednerin entschieden habe.
Rechtliche Unterschiede
Auch rechtlich gibt es Unterschiede zwischen Lebensgemeinschaft und Ehe, weiß Tullns Rechtsanwältin Sigrid Räth: In der Ehe gilt die allgemeine Beistandspflicht, Ehegatten sind erbberechtigt, Unterhaltsansprüche zwischen Ehegatten bestehen, sofern ein entsprechender Unterschied im Einkommen besteht. Diese Unterhaltsansprüche können auch, bei entsprechendem Verschulden an der Scheidung der Ehe, nach der Scheidung weiterbestehen. Bei einer Lebensgemeinschaft können Vereinbarungen in einem formlosen Partnervertrag getroffen werden.
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