Asylwerber von Vergewaltigungsvorwurf freigesprochen

Einer der Angeklagten, der am Landesgericht freigesprochen wurde. | Foto: Probst
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+++17. Mai 2018+++
Urteil ist rechtskräftig.

TULLN / ZENTRALRAUM (ip). Großes Medieninteresse begleitete einen Prozess am Landesgericht St. Pölten, bei dem zwei Asylwerber vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen wurden (nicht rechtskräftig). Mit zwei zu zwei Stimmen wurde seitens des Schöffensenats im Zweifel zugunsten der Beschuldigten entschieden. Man habe es sich nicht leicht gemacht, so Richter Markus Grünberger, der vor allem auf die Widersprüche des mutmaßlichen Opfers in den insgesamt fünf Befragungen hinwies. Staatsanwältin Barbara Kirchner legte Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil ein.
Kirchner legte den beiden Angeklagten, ein Afghane und ein Somalier, zur Last, am 25. April 2017 eine 15-Jährige am Weg vom Tullner Bahnhof zur Wohnung ihres Vaters mehrfach vergewaltigt zu haben. Die beiden damals 18-jährigen Asylwerber, die in einem Containerdorf untergebracht waren, konnten im Zuge eines Massen-DNA-Tests als jene Männer identifiziert werden, die Spermaspuren unter anderem auf der Unterwäsche des Mädchens hinterlassen hatten. Ein möglicher dritter Beteiligter konnte nicht ausgeforscht werden.

15.400 Euro Schadensgutmachung

Die beiden Angeklagten bekannten sich nicht schuldig. Man habe mit dem Mädchen zunächst Marihuana geraucht, danach sei es zu einvernehmlichem Sex gekommen, so die Beschuldigten, die nach fast zehn Monaten in U-Haft nach dem Prozess aus dem Gefängnis entlassen wurden. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, stünde ihnen daher eine Haftentschädigung zu.
„Wie aus einem schlechten Film“, wertete die Staatsanwältin die Schilderungen des Opfers, das ihr dennoch glaubwürdig erschien, zumal ein Sachverständiger davon ausging, dass ei 15-Jährige die Wahrheit sage und keiner Fremdsuggestion folge. Die Kratzspuren des Mädchens würden auf ein verzweifeltes Wehren des Opfers hinweisen. Die Aussagen der Angeklagten hingegen könne man nur als Schutzbehauptungen erklären, so Kirchner.
Opfervertreter Ewald Stadler, der trotz wenig Aussicht auf Erfolg eine Schadensgutmachung in Höhe von 15.400 Euro forderte, schloss sich den Ausführungen der Staatsanwaltschaft an. Seine Mandantin sei nach wie vor in psychotherapeutischer Behandlung, leide an Schlafstörungen, Panikattacken und verletze sich selbst. Sie versuche beruflich Fuß zu fassen, habe jedoch massive Probleme mit ihren männlichen Kollegen. Ihren eigenen Aussagen zufolge fühle sie sich sexuell zu Frauen hingezogen.

Medikamentencocktail intus

Verteidigerin Valentina Murr forderte bereits zu Beginn des Prozesses einen Freispruch für den Somalier und hob in ihrem Plädoyer hervor, dass das Mädchen bereits zuvor an einer psychischen Erkrankung gelitten habe und zum Tatzeitpunkt einen „Medikamentencocktail intus“ gehabt habe. „Sie kann sich an wesentliche Details nicht erinnern“, bemerkte sie im Zusammenhang mit der Glaubwürdigkeit des Mädchens.
Die Verteidigerin des Afghanen, Andrea Schmidt, betonte die Bereitwilligkeit des Asylwerbers, sich zu integrieren und verwies auf sein Engagement in dem Zusammenhang. Die Freisprüche seien ihrer Meinung nach durchaus rechtsrichtig, zumal die Beweise für eine Verurteilung in einer derart sensiblen Materie nicht ausgereicht hätten. „Wie es tatsächlich war, wissen wir alle nicht. Wir waren nicht dabei“, so Schmidt in ihrem Resümee.

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