Asylwerber-Abläufe müssen verbessert werden

Gemeindebundobmann Erwin Dirnberger setzt auf Konsenz. | Foto: KK
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Die Flüchtlingsströme halten unvermindert an. Vor wenigen Tagen beschloss der Bund das "Durchgriffsrecht", um Quartiere auf Bundesimmobilien auch ohne Zustimmung von Ländern und Kommunen zur Verfügung zu stellen. Als Quote für jede Gemeinde gelten 1,5 Prozent der Wohnbevölkerung. Im Bezirk Voitsberg wären das bei 51.702 Einwohnern 776 Flüchtlinge, tatsächlich sind derzeit 322 in der Lipizzanerheimat untergebracht.

Konsenz ist wichtig

"Bund, Land und Gemeinden müssen versuchen, diese Frage gemeinsam zu lösen", sagt Erwin Dirnberger, Bgm. von Söding-St. Johann und Obmann des steirischen Gemeindebundes. "Ein Drüberfahren darf es nicht geben, aber dass der Bund auf Bundesimmobilien zugreifen kann, liegt auch auf der Hand. Bei Detailverhandlungen hat sich der Gemeindebund aber hineinreklamiert." Dirnberger pocht auf Solidarität, auch unter den Gemeinden, und wird den Punkt bei der nächsten Bürgermeisterkonferenz in Voitsberg auf alle Fälle ansprechen.
Dirnberger wünscht sich, dass die Leitfäden in der Flüchtlingscausa praxisgerechter werden. "Wir müssen die Abläufe verbessern, vor allem braucht es zeitgerechte und richtige Informationen. Im Bezirk waren mehrmals Flüchtlinge angekündigt, die dann nicht kamen oder wenn, dann nicht in so großer Zahl", so Dirnberger.

Nicht akzeptabel

Der Köflacher Bgm. Helmut Linhart sieht das Durchgriffsrecht nicht so locker. "Als Jurist halte ich den geplanten Entwurf zu diesem Verfassungsgesetz für rechtlich äußerst bedenklich. Als Bürgermeister sehe ich einen nicht akzeptablen Eingriff in die Autonomie der Gemeinden." Linhart glaubt, dass ein "derartiges Drüberfahren des Bundes" das Problem nicht löst, weil ohn die Einbindung der Gemeinden und deren Bevölkerung in dieser Frage die geplanten Maßnahmen niemals akzeptiert werden. "Der Unmut der Bevölkerung wird steigen und irgendwann eskaliert die Situation und wird nicht mehr kontrollierbar."

Zeichen setzen

Sein Voitsberger Amtskollege Ernst Meixner sieht Bundeskanzler Werner Faymann gefordert. "Er sollte die Sache in die Hand nehmen und in seinen Stellungnahmen deutlich und verständliche Worte - keine staatsmännischen - finden und deutliche Zeichen setzen. Unsere Bevölkerung fühlt sich mehrheitlich derzeit mehr als alleine gelassen. Das, was von vornherein notwendig gewesen wäre, nämlich die Trennung der wirklich in Not Geratenen von den Wirtschaftflüchtlingen, hat man in der EU bereits vor Jahren versäumt. Wir werden wohl nicht die gesamte Welt retten können, auch wir haben in unserer Gesellschaft Menschen, die unserer Hilfe bedürfen."

Notmaßnahme

Der Bärnbacher Ortschef Bernd Osprian sieht beim Durchgriffsrecht das vordinglichste Ziel, dass die Bundesländer die zugewiesenen Quoten erfüllen. "Fest steht jedoch auch, dass diese Notmaßnahme einen massiven Eingriff in dieKompetenzen von Ländern und Gemeinden bedeutet. Ganz Europa muss bei der Unterbringung von Flüchtlingen seine Solidarität zeigen, denn ein Ende ist noch lange nicht erreicht.

Recht ist in Ordnung

Verständis zeigt der Ligister Bürgermeister Johann Nestler für diese Maßnahme. "So wie ich informiert bin, finde ich die Möglichkeit des Durchgriffsrecht in Ordnung. Vielleicht kann dadurch eine gerechtere Verteilung gelingen. Denn freiwillige Solidarität wird schwer zu erreichen sein. Wir haben in Ligist mit 35 Asylwerber bei 3.300 Einwohnern eine einprozentige Quote. Ich glaube, dass dies ein verträglicher Ansatz ist und er hat in Ligist bisher keinerlei Probleme verursacht. Allerdings werde ich bei künftigen Zuweisungen auf eine bezirksgerechte Verteilung drängen. Denn ich habe kein Verständnis dafür, dass diese Aufgabe nur von einigen wenigen Gemeinden unseres Bezirks übernommen werden soll.

Gemeindebundobmann Erwin Dirnberger setzt auf Konsenz. | Foto: KK
Der Köflacher Bgm. Helmut Linhart hält den Entwurf  rechtlich für äußerst bedenklich. | Foto: KK
Der Voitsberger Bürgermeister Ernst Meixner sieht Werner Faymann in der Pflicht.
Bernd Osprian sieht das Durchgriffsrecht als Notmaßnahme. | Foto: Furgler
Der Ligister Bgm. Johann Nestler hat Verständnis für diese Maßnahme des Bundes.
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