Machen wir unsere Straßen sicherer (Teil 5)
Die Packer Straße B70 in Söding-St. Johann

An der B70 in Söding-St. Johann warten einige gefährliche Stellen, besonders wenn es um die schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer geht. | Foto: Schrapf
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  • An der B70 in Söding-St. Johann warten einige gefährliche Stellen, besonders wenn es um die schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer geht.
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Ob Befürworter oder Gegner der neuen B70-Trasse in Söding-St. Johann, bei einem Thema sind sich alle einig: Die aktuelle B70 birgt einige Gefahren und muss sicherer werden. Doch wo genau liegen die Gefahren der Bundesstraße und was sind die Hintergründe? Um diese Frage zu klären haben wir mit einem Anrainer, dem lokalen Bürgermeister, dem Baubezirksleiter Rainer Kienreich und dem Kuratorium Verkehrssicherheit gesprochen.

SÖDING-ST. JOHANN. Im fünften Teil unserer Serie nehmen wir uns die B70 vor. Diese führt an einem Abschnitt mitten durch Söding-St. Johann und spaltet dort seit Jahren die Gemüter. Hauptgrund ist die geplante B70-Trasse, um die soll es in diesem Teil der Serie aber nicht gehen. Viel mehr wollen wir herausfinden, was die aktuelle B70 so gefährlich macht und warum hier Handlungsbedarf besteht. Dazu haben wir mit unserem Leser Erich Kleindienst gesprochen. Er ist Anrainer der Bundesstraße und hat zu den Sicherheitsrisiken einiges zu erzählen. 

An der ampelgeregelten Kreuzung im Ortsteil St. Johann ob Hohenburg hatte unser Leser als Fußgänger bereits selbst einen brenzligen Zwischenfall mit einem Linksabbieger. | Foto: Schrapf
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Drei kritische Stellen

Konkret geht es um drei Stellen, die er besonders bemängelt. Vor allem in Anbetracht der vielen Kinder, die dort täglich entlang gehen und die Straße überqueren müssen, ist hier laut ihm dringend einiges aufzuholen. Als erstes zeigte er uns die ampelgeregelte B70-Kreuzung im Ortsteil St. Johann ob Hohenburg. Hier sei es besonders problematisch abbiegen zu wollen, wenn man aus Richtung Kindergarten kommt. Insbesondere werden hier viele Fahrerinnen und Fahrer ungeduldig und nutzen die Chance, wenn gerade Fußgängerinnen oder Fußgänger die Straße queren wollen und die anderen Fahrzeuge deshalb vor der roten Ampel stehen. 

An der Kreuzung B70-Bahnhofstraße bietet aktuell nur eine Verkehrsinsel Unterstützung bei der Straßenquerung. | Foto: Schrapf
  • An der Kreuzung B70-Bahnhofstraße bietet aktuell nur eine Verkehrsinsel Unterstützung bei der Straßenquerung.
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Notlösung: Verkehrsinsel

Eine weitere Stelle wartet rund 1,2 Kilometer weiter an der Kreuzung B70-Bahnhofstraße. "Alle die regelmäßig zum Bahnhof müssen, müssen hier jedes Mal die Straße überqueren. Mit dem Auto wird da für so eine kurze Strecke kaum jemand fahren", erläutert Erich Kleindienst. Die dortige Geschwindigkeitsbeschränkung von 70km/h und das hohe Verkehrsaufkommen stellen die Fußgängerinnen und Fußgänger täglich vor eine Herausforderung. Besonders in Anbetracht der Tatsache, dass viele Schülerinnen, Schüler und Berufstätige, die regelmäßig zum Bahnhof müssen, auch meist mitten im Berufsverkehr unterwegs sind. Wenigstens eine Verkehrsinsel, auf die Erich Kleindienst hinwies, macht die Überquerung leichter. Für ältere Menschen, Personen mit Kinderwagen oder Fahrrad dennoch keine leichte Sache. Der nächste Schutzweg ist der 1,2 Kilometer entfernte an der zuerst thematisierten Kreuzung. 

"Aufgrund einer Unfallhäufungsstelle über mehrere Jahre wurde seitens der Landesverkehrsabteilung das Projekt 'UHS Linksabbieger Köppling-Bahnhofstraße' im Jahr 2010 errichtet. Im Sinne der Verkehrssachverständigen wurde die Querungshilfe (Mitteltrennung und Beleuchtung) plangemäß umgesetzt. Ein Schutzweg ist aufgrund der verordneten Geschwindigkeit von 70 km/h und der zu geringen Fußgängerquerungen gemäß der gültigen technischen Richtlinien nicht möglich."
Rainer Kienreich, seit Jänner 2023 Baubezirksleiter des steirischen Zentralraums

Rechts endet auf Höhe des Cafés Sieglinde der Gehweg, links führt er weiter. | Foto: Schrapf
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Erzwungener Seitenwechsel

Zu guter Letzt ging es nochmal 800 Meter weiter zum Café Sieglinde. Bis hier hin führt einseitig ein Gehweg, der plötzlich endet und Fußgängerinnen sowie Fußgänger zwingt, auf die andere Seite zu wechseln - ebenfalls ohne unterstützende Straßenmarkierungen, Beschilderung oder ähnliches. "Besonders wenn man ein Fahrrad dabei hat, kann man hier lange warten", beschreibt Erich Kleindienst die Situation. Er habe dort schon öfter regelrechte Versammlungen an Personen gesehen, die versuchen die Straße zu überqueren. Bis vor einigen Monaten herrschte hier sogar noch die 70er-Beschränkung. Mittlerweile hat der Bau der neuen Hofer-Filiale im Ortsteil Söding zumindest eine 50er-Beschränkung ermöglicht, die einige Meter vor dem Café Sieglinde startet. Auch hier wird die nötige Fußgängerfrequenz für einen Schutzweg laut Rainer Kienreich aber nicht erfüllt.

Grund für die neue 50er-Beschränkung ist die nun beidseitige Bebauung, wie uns der Söding-St. Johanner Bürgermeister Erwin Dirnberger auf Nachfrage verrät. Grundsätzlich sei die Gemeinde bei solchen Verordnungen ebenso wie bei der Festlegung von Schutzwegen auf die Behörden angewiesen. Etwa wird sich auch zwischen Hofer und Gemeindeamt seit langem ein Schutzweg gewünscht, dieser wurde aber bereits mehrfach abgelehnt. Grund sei die Sicherheit, die ein Schutzweg an einer Stelle wie dieser zwar "vorspielt", jedoch nicht ausreichend gewährleistet. Die Alternative ist aktuell eine Auftrittsfläche bzw. Verkehrsinsel, die es ermöglicht, eine Straßenseite nach der anderen zu überqueren. Nach weiteren möglichen Maßnahmen wird laut Bürgermeister aktuell gesucht.

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Beeinflussende Faktoren

"Das Queren der Straße steht und fällt ja nicht mit der Markierung, sondern mit dem Verhalten der Verkehrsteilnehmer", schildert uns Martina Hofer vom Kuratorium Verkehrssicherheit. "Gewisse Fußgänger- und Fahrzeugfrequenzen müssen für einen Schutzweg gegeben sein". Ausnahmen gäbe es beispielsweise im Falle von Schulen, wo hohe Fußgängerfrequenzen nur kurzfristig erreicht werden, grundsätzlicher Entscheidungsträger sei hier allerdings die Bezirkshauptmannschaft. Die Gemeinden selbst haben in solchen Fällen also nicht viel mitzureden.

Außerdem seien besonders die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge wichtig. "Die Verordnung, dass man rechtzeitig anhalten muss, fällt mit dem Anhalteweg". Wenn ein rechtzeitiges Anhalten vor dem Schutzweg nicht oder nur teilweise möglich ist, bringt das den Fußgängerinnen und Fußgängern eben recht wenig. Deshalb gibt es etwa bei 70er-Beschränkungen grundsätzlich keine ungeregelten Schutzwege.

Wie uns Martina Hofer außerdem verriet, sind die Verordnungen seit Kurzem kostenfrei als PDF auf der Website der "Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr" unter dem Download-Link "RVS 03.02.12 - Fußgängerverkehr" zu finden. 

Besonders die hohe Geschwindigkeitsbeschränkung und die niedrigen Fußgängerinnen- bzw. Fußgängerfrequenzen im Verhältnis zum Verkehrsaufkommen verhindern viele unterstützende Maßnahmen an der B70. | Foto: Schrapf
  • Besonders die hohe Geschwindigkeitsbeschränkung und die niedrigen Fußgängerinnen- bzw. Fußgängerfrequenzen im Verhältnis zum Verkehrsaufkommen verhindern viele unterstützende Maßnahmen an der B70.
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