Vier Jahre Haft für 21 beschädigte Handymasten

Handymasten zählen zur kritischen Infrastruktur. | Foto: Lederer
  • Handymasten zählen zur kritischen Infrastruktur.
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Im Zeitraum von September bis Dezember 2016 beschädigte ein vorerst Unbekannter 21 Handymasten in den Bezirken Voitsberg und Graz-Umgebung. Die Polizei bildete in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Verfassungsschutz eine eigene sechsköpfige Sonderkommission (Soko), deren Leitung der jetzige Bezirkspolizeikommandant Johann Hohl übernahm. In Zusammenarbeit mit den Handymastenbetreibern gelang es den Täter im Zuge einer Alarmfahndung zu überführen.

Nicht geständig

Am Donnerstag wurde der nicht geständige Täter zu vier Jahren Haft verurteilt, denn er wurde der schweren Sachbeschädigung, der vorsetzlichen Gefährdung der Sicherheit im Flugverkehr und der Widerstand gegen die Staatsgewalt - er hatte zwei Fahrzeugsperren durchbrochen - für schuldig befunden.
"Der Strafrahmen ist auch deshalb so hoch, weil der Täter kritische Infrastruktur beschädigt hatte", erklärte Hohl. Zur kritischen Infrastruktur zählen Handymasten, Wasserleitungen, Stromleitungen und Umspannwerke, weil sie viele Personen betreffen.

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