Zuständigkeit änderte sich

Mit 1. Jänner 2014 ändern sich die behördlichen Zuständigkeiten zum Vollzug des Fremdenpolizeigesetzes. Dies hat auch Auswirkungen aufd ie Beantragung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen und die Abgabe sogenannter elektronischer Verpflichtungserklärungen. Diese Agenden obliegen nicht mehr den Bezirkshauptmannschaften, sondern der Landespolizeidirektionen. Daher führt die Landespolizeidirektion Steiermark in diesem Zusammenhang Amtstage ein. Für Anträge der Bevölkerung des Bezirks Voitsberg steht die Bürgerservicestelle der LPD Steiermark im Parkring 4 in Graz von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 13 Uhr zur Verfügung.

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