Sozialhilfeverband
0,01% Handlungsspielraum der Gemeinden
Der Stallhofner Bürgermeister Franz Feirer ist Obmann des Sozialhilfeverbands Voitsberg, eines Pflichtverbands aller 15 Gemeinden des Bezirks, der für drei große Bereiche zuständig ist: Kinder- und Jugendhilfe, Sozialhilfe inklusive Pflege sowie Behindertenhilfe. 99,9% des Budgets sind Pflichtausgaben, die Gesamtkosten werden 60% vom Land Steiermark und 40% von den Gemeinden berappt, diese zahlen die sogenannte Sozialhilfeumlage. Alle Ausgaben haben durch Bescheide der BH Voitsberg eine rechtliche Grundlage. Diese Umlage hängt von der Finanzkraft und der Einwohnerzahl jeder Gemeinde ab.
274 Prozent Steigerung
Und so beträgt beispielsweise die Umlage 2018 für die Gemeinde Stallhofen 729.000 Euro, die Stadt Voitsberg muss 2.675,844 Euro zahlen und die Stadt Köflach 2.844.623 Euro. Die kleine Gemeinde St. Martin/W. kommt auf 169.909 Euro. Der Hebesatz für die Gemeinden beträgt durchschnittlich 24,50% des Jahresbudget.
"Der Ermessenspielraum der Gemeinden im Sozialhilfeverband beträgt 0,01%", rechnet Feirer vor. "Das ist nicht gerade viel." Und die Pflichtausgaben galoppieren. "Vom Jahr 2000 bis 2017 erhöhte sich diese Umlage im Durchschnitt um 274%", weiß Gemeindebundobmann und LAbg. Erwin Dirnberger aus Söding-St. Johann. "Die Gemeinden sind zunehmend überfordert, mit dem Wegfall des Pflegeregress verschärft sich die Situation noch", warnt Feirer.
Kosten explodieren
Während bei der Kinder- und Jugendhilfe das Budget gedeckelt und einigermaßen vorhersehbar ist, explodieren die Kosten für die Sozialhilfe bzw. Pflege. In die Pflege fallen die stationäre Unterbringung in den acht Pflegeheime im Bezirk, die einen Leistungsvertrag mit dem Land haben, das betreute Wohnen und die Heimpflege. "Jeder hat ab Pflegestufe 4 ein Anrecht auf einen Heimplatz, trotz ist es das Ziel, die Menschen so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu behalten. Da aber auch die Pflegestandards immer höher werden, sind die Kosten kaum noch zu bremsen.
Dazu kommt die Bevölkerungsentwicklung. Die geburtenstarken Jahrgänge gehen allmählich ins Pension, die Bevölkerungspyramide wurde längst umgekehrt. "Wir können Beschlüsse im Verband nur verzögern, aber nicht verhindern", so Feirer. "Da ist eindeutig der Gesetzgeber gefragt. Wir haben im Verband einen Lenkungseffekt, der gar nicht so gering ist und in der ARGE SHV, wo alle Obmänner von Sozialhilfeverbänden drinnen sind, haben wir auch einiges erreicht." Trotzdem braucht es Strategien, wie man langfristig die Pflege finanzieren kann, denn die Gemeinden haben auch noch andere Pflichtausgaben als die Sozialhilfe.
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