60er in Rosental: Bezirkshauptmannschaft erklärt

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Dieser Tage haben es die Voitsberger Autofahrer nicht leicht, denn zum Baustellendschungel im Bezirk hat sich nun eine neue Verkehrsregelung gesellt, die großteils für Unmut und Unverständnis sorgt: Mit der Verordnung vom 17. Mai, deren Maßnahme am 10. Juli mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam wurde, wurde im Ortsgebiet von Rosental an der Kainach zwischen dem Kreisverkehr Rosental und Kreisverkehr Spange Bärnbach die höchstzulässige Geschwindigkeit von 70 km/h auf 60 km/h herabgesetzt.

Nun gibt die Bezirkshauptmannschaft Voitsberg eine Erklärung für diese Verkehrssicherheitsmaßnahme ab. "Die für Verkehrsangelegenheiten zuständige Abteilung 16 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung ermittelt jährlich für jeden Bezirk an Hand der Unfallsprotokolle Unfallhäufungsstellen (kurz: UHS) im Sinne der RVS (Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen). Diese werden der Bezirkshauptmannschaft mit dem Auftrag übermittelt, diese Stellen zu überprüfen und durch Setzung von – baulichen oder sonstigen – Verkehrsmaßnahmen zu sanieren." Und weiters heißt es: " Die Überprüfung der UHS (laut letzter vorliegender Statistik gab es 14 Unfallhäufungsstellen im Bezirk Voitsberg) erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Kuratorium für Verkehrssicherheit sowie einem verkehrstechnischen Amtssachverständigen."

Es ist demnach im gegenständlichen Straßenabschnitt in den letzten Jahren vermehrt zu Unfällen gekommen, vor allem durch die zahlreichen Zufahrten und Abbieger, sodass die Verkehrssicherheit für die Verkehrsteilnehmer laut Experten nur durch eine Herabsetzung der Geschwindigkeit gewährleistet sein kann. Die Bezirkshauptmannschaft Voitsberg räumt ein: "Ob diese straßenpolizeiliche Maßnahme ihren gewünschten Erfolg erzielt, um diese Unfallhäufungsstelle zu beseitigen, kann erst bei Vorliegen der UHS-Statistik der nächsten Jahre gesagt werden."

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(Symbolfoto) | Foto: KK
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