Todsünden am Steuer
Bereits zwei Raser-Autos im Bezirk Waidhofen beschlagnahmt

- Eine der häufigsten Unfallursachen: überhöhte Geschwindigkeit (Symbolfoto)
- Foto: PantherMedia / lifethree3
- hochgeladen von Christina Hartmann
Im aktuellen Teil unserer Serie "Fahr mit" widmen wir uns den "Todsünden am Steuer". Viel zu viele Unfälle könnten durch mehr Achtsamkeit und Selbstbeherrschung verhindert werden. Der Gesetzgeber und die Polizei machen jedenfalls bei Rasern ernst.
BEZIRK WAIDHOFEN/THAYA. Menschen können viel falsch machen im Leben. Gesetze und Gebote versuchen dem entgegenzuwirken. So auch im Straßenverkehr, wo falsches Verhalten, Rücksichtslosigkeit und grobe Fahrlässigkeit zur tödlichen Gefahr werden können.
"Die häufigste Ursache für schwere Unfälle ist mangelnde Konzentration und Ablenkung. Gleich danach folgt nicht angepaßtes Fahrverhalten, sprich überhöhte Geschwindigkeit und Selbstüberschätzung,"
berichtet Bezirkspolizeikommandant Paul Palisek aus langjähriger Erfahrung.
Gefährdung des Straßenverkehrs
Die sogenannten "sieben Todsünden im Straßenverkehr" gehören zu den gemeingefährlichen Straftaten und werden als besonders schwerwiegend eingestuft. Allerdings soll der Vorwurf der Gefährdung des Straßenverkehrs nur extrem verwerfliche Verfehlungen unter Strafe stellen, nicht jedoch Verkehrsverstöße aus unbewusst fahrlässiger Gedankenlosigkeit oder Unaufmerksamkeit.
- die Vorfahrt nicht beachten
- falsch überholen oder bei Überholvorgängen falsch fahren
- an Fußgängerüberwegen falsch fahren
- an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fahren
- an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhalten
- auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wenden, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fahren oder dies versuchen
- haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich machen, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist
Mag auch die eine oder andere Verfehlung zunächst nicht weiter ungewöhnlich klingen, wird sie dann zur "tödlichen Sünde", wenn hierdurch konkret Leib und Leben eines Menschen oder eine fremde Sache von bedeutendem Wert gefährdet werden.
Nicht unerwähnt sollte bleiben, dass alle Lenker für die Verkehrssicherheit ihres Fahrzeuges und witterungsangepasste Fahrweise selbst verantwortlich sind:
"In Anbetracht des herbstlichen Wetters und des bevorstehenden Winters ist es Zeit das Auto KFZ 'winterfit zu machen'. Bei schlechter Witterung immer mit angepaßter Geschwindigkeit und auf Sicht fahren,"
empfiehlt Palisek.
Zwei Raser-Autos beschlagnahmt
Seit 1. März kann ein Fahrzeug bei extremem Rasen an Ort und Stelle beschlagnahmt und in letzter Konsequenz auch versteigert werden.
"Im Bezirk Waidhofen wurden bisher zwei „Raser-Autos“ vorläufig durch die Polizei beschlagnahmt. Diese Beschlagnahme gilt für zwei Wochen und kann nach Prüfung durch die Bezirkshauptmannschaft verlängert werden. Zu einer Verlängerung bzw. anschließendem Verfall (samt Versteigerung) der Autos kam es aber nicht, weil die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Es erging jedoch eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft bzw. wurde eine Verwaltungsstrafe verhängt. Auch wurde ein Lenkverbot bzw. ein Führerscheinentzug ausgesprochen,"
informiert Bezirkshauptfrau Manuela Herzog.
Auch bei Lenkern von Leasing-Fahrzeugen kann es zu Strafverfahren bzw. Führerscheinentzügen kommen. Da das Auto aber mangels Eigentum des Lenkers nicht für verfallen erklärt werden kann, kann ein Lenkverbot für das Auto ausgesprochen werden.
Hauptunfallursachen 2023
Als vermutliche Hauptunfallursachen der tödlichen Verkehrsunfälle gelten laut Innenministerium Unachtsamkeit/Ablenkung (27,3 Prozent), nicht angepasste Fahrgeschwindigkeit (25,6 Prozent), Vorrangverletzung (15,0 Prozent), Überholen (8,1 Prozent), Fehlverhalten von Fußgängern (6,7 Prozent), Herz-/Kreislaufversagen/akute Erkrankungen am Steuer (4,2 Prozent), Missachtung von Geboten/Verboten (3,3 Prozent), Übermüdung (3,3 Prozent), mangelnder Sicherheitsabstand (1,4 Prozent) und technische Defekte/mangelnde Ladungssicherung (0,9 Prozent). Alkoholisierung war bei 15 oder 4,2 Prozent der tödlichen Unfälle gegeben.
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