Kolumne
Kampf um den Servitutsweg

- Rechtsanwalt Dr. Florian Leitinger
- Foto: Lupi Spuma
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Rechtsanwalt Dr. Florian Leitinger schreibt in seiner Kolumne über einen Prozess rund um einen Servitutsstreit.
WEIZ. Der Weg ist das Ziel. Leider gibt es oft ganz unterschiedliche Auffassungen zu Wegerechten. Rechtssicherheit ist ein kostbares Gut. Rechtzeitige Vorsorge durch klare gemeinsame Urkunden und anschauliche Plandarstellungen spart Ärger. Dann können spätere Auseinandersetzungen oder gar Gerichtsverfahren vermieden werden. Nicht immer ist das möglich.
Langjähriger Prozess
So war es beispielsweise in einem Fall, bei dem ich den Kläger vertreten habe. Er hatte ein Waldgrundstück aus der Insolvenz eines Landwirts gekauft. Dies – wie oft in Kaufverträgen formuliert – mit allen Rechten und Pflichten des vorherigen Eigentümers. Die Nutzung eines Servitutsweges war erforderlich, um den Wald bewirtschaften zu können. Im Grundbuch war nichts eingetragen. Ein Eigentümer eines Wegabschnitts witterte seine Chance, das ihm unliebsame Befahren des Weges zu unterbinden. Er verweigerte die Durchfahrt. Sohin musste mein Mandant Klage erheben. Wir stützten uns dabei auf ein ersessenes Recht. Der Weg war immer dort verlaufen. Das bedeutete aber auch, dass alte Urkunden ausgehoben werden mussten. Im Verfahren gab es einen Ortsaugenschein an Ort und Stelle mit der Richterin. Alle Nachbarn wurden einvernommen. Es kam vor allem auf die Wahrnehmungen der Ältesten im Dorf an. Wir haben den Prozess gewonnen, nach zwei Jahren.
Ihr Rechtsanwalt, Dr. Florian Leitinger
Tel.: 03172/41619
www.ra-leitinger.at


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