Kolumne
Plötzlich Millionenerbe oder hoch verschuldet

- Rechtsanwalt Dr. Florian Leitinger
- Foto: Lupi Spuma
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In seiner Kolumne berichtet Rechtsanwalt XYZ über ungewöhnliche Verlassenschaftsfälle – von überraschendem Reichtum bis hin zur teuren Schuldenfalle.
WEIZ. Nicht alltäglich, aber es gibt sie. Verlassenschaftsverfahren, in denen die letzten verbliebenen Verwandten ganz überraschend darüber informiert werden, dass sie ein beträchtliches Vermögen erben.
In einem Fall waren es zwei Geschwister, die auf unterschiedlichen Kontinenten lebten. Ihre Tante hatte ihnen ein Haus, viele wertvolle Kunstgegenstände und Aktiendepots im Wert von mehreren Millionen Euro hinterlassen. Damit hatten sie nicht gerechnet. Es lag dann an dem Gerichtskommissär, den Rechtsvertretern und dem Kurator, den Nachlass zu verwalten und sämtliche Werte zu erheben und zu sichern. Dazu waren viele Entscheidungen notwendig. Von Vorteil war es, dass sich die Erben schließlich einig waren und damit hohe Kosten sparten.
Und dann gibt es auch die überschuldeten Verlassenschaften. Wenn das bekannt ist, kommt es zur Verlassenschaftsinsolvenz, zur Überlassung an Zahlungs statt oder zu unbedingten Erbantrittserklärungen.
Leider werden manchmal überhastet unbedingte Erbantrittserklärungen abgegeben. Die Erbin haftete unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen. Und die wichtigste Person, um die Forderungen der Gläubiger wirksam vor Gericht zu bestreiten, war leider nicht mehr am Leben. Die Abgabe von Erbantrittserklärungen sollte wohlüberlegt sein.
Ihr Rechtsanwalt, Dr. Florian Leitinger
Tel. 03172/41619
www.ra-leitinger.at
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