REGIONALREPORT Energie
Bürgernahe Energiewende mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz?

- Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz: Was gibt es Neues?
- Foto: canva / Hermine Arnold
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Am 17. März wurde das Erneuerbaren Energie Gesetz im Ministerrat beschlossen. Für die endgültige Beschlussfassung im Parlament (sie wird im Sommer erwartet) ist eine 2/3 Mehrheit notwendig. Mit diesem Gesetz werden die Rahmenbedingungen für den Ökostrom-Ausbau in den nächsten zehn Jahren festgelegt. Was sind die Eckpunkte?
Bürgernahe Energiewende
In Zukunft kann jeder Bürger und jede Bürgerin, jede Gemeinde und jeder Verein ein direkter Teil der Energiewende werden und zwar durch Beteiligung an Bürgerenergie-Gemeinschaften und an Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften. Noch gilt es aber technische und organisatorische Herausforderungen zu bewältigen.
Zwei Förderinstrumente
Bald wird es 2 Instrumente der Förderung des Ausbaus der Erneuerbaren Energie: Marktprämien und Investitionszuschüsse geben. Für Wind-, Wasser- und PV-Energie gibt es technologiespezifische Ausbaupfade. Die Fördersumme ist mit einer Milliarde im Durchschnitt über drei Jahre gedeckelt.
Freiflächen-PVs erhalten Abschlag
Für größere Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen und Flächen im Grünland soll es künftig einen Abschlag von 25 % geben.
Wasserkraftnutzung nach ökologischen Kriterien
Für die Nutzung der Wasserkraft gibt es künftig keine Förderungen bei Neubauten, Erweiterungen und Revitalisierungen in Gewässerstrecken, die in sehr gutem ökologischen Zustand sind, sowie in Natura 2000 Gebieten und Nationalparks.
Grüner Wasserstoff
In Zukunft wird grüner Wasserstoff wichtig für die Dekarbonisierung des Energiesystems sein. Deshalb soll die Errichtung von Elektrolyseanlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetisches Gas durch einen Investitionszuschuss gefördert werden. In der Hochlaufphase müssen Anreize gesetzt werden, um einen Aufbau der Erzeugung von grünem Wasserstoff im Wettbewerbsmarkt zu ermöglichen.
Netzausbau als Herausforderung
Auch die E-Wirtschaft unterstützt das Gesetzespaket, weil es die Voraussetzung für den notwendigen Zu- und Umbau unseres Energiesystems schafft, das die erneuerbaren Energie-Zuwächse in den Netzen aufnehmen und speichern können muss. Allerdings ist der Netzausbau selbst nicht Kernbestandteil des EAG Paketes und muss an anderer Stelle rasch vorangetrieben werden.
Hermine Arnold
Freie Redakteurin
www.nedi.at
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