Landesregierung beschloss Auflassung der Volksschule Falkenstein
Neben den Volksschulen Etmißl und Augraben wurde nun auch die Auflassung der Volksschule Falkenstein mit Ende dieses Schuljahres beschlossen.
Damit, so heißt es vom Land, folge man den Vorgaben des steirischen Bildungsplanes.
Die Einleitung von Verfahren zur Auflassung von insgesamt acht steirischen Kleinstschulen hat die Landesregierung am 12. Jänner beschlossen, drei davon wurden nun abgeschlossen. Die Volkschulen Falkenstein (Gemeinde Fischbach, Bezirk Weiz) und die Volksschule Etmißl (Gemeinde Thörl, Bezirk Bruck-Mürzzuschlag) werden mit Ende dieses Schuljahres aufgelassen.
Die Auflassung der VS Augraben (Gemeinde Semriach, Bezirk Graz-Umgebung) erfolgt auf Antrag der Gemeinde mit Ende des Schuljahres 2017/18, da in der VS Semriach, die die SchülerInnen künftig besuchen werden, noch umgebaut wird.
Die entsprechenden Bescheide werden den Gemeinden umgehend zugestellt.
Im Zuge der Verfahren haben sowohl die jeweilige Gemeinde als auch der Landesschulrat Stellungnahmen abgegeben – „diese haben keine neuen Erkenntnisse gebracht, die gegen eine Schulzusammenlegung sprechen“, so Ursula Lackner, Landesrätin für Bildung und Gesellschaft.
Die noch offenen Verfahren werden in nächster Zeit abgeschlossen.
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