Baumfällung in der Graf-Starhemberg-Gasse
Das traurige Ende eines gesunden Ahorn-Riesen

Bild 1: Der prachtvolle Ahorn im Mai 2020. | Foto: von privat
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Am 8. Juni 2021 war es so weit: Ein Jahrzehnte alter, völlig gesunder riesiger Ahornbaum in einem Innenhof in der Graf-Starhemberg-Gasse in Wien-Wieden wurde gefällt. Zahlreiche Bewohner der umliegenden Häuser sahen fassungslos zu, andere konnten den Anblick kaum ertragen.

Wie kam es zu diesem unschönen Ereignis? Es begann ursprünglich damit, dass sich etliche Meter vom Baum entfernt unter einem kleinen Teil des Innenhofes ein wenig attraktives, feuchtes Kellergewölbe befindet, dessen dem Ahorn zugewandte Seite von einigen wenigen Würzelchen durchwachsen wurde. Wie jeder Baum suchte der Ahorn im Untergrund nach Feuchtigkeit.

Das Haus umfasst zahlreiche Eigentumswohnungen, und das kleine Gewölbe unter dem Hof gehört einer Person, die weit weg von Wien lebt. Als dieser Eigentümer bereits 2018 plante, den Keller trocken zu legen und irgendwie nutzbar zu machen, um Mieteinnahmen zu lukrieren, wurde heftig diskutiert, ob die Baumwurzeln das Gewölbe unter dem Innenhof irgendwie schädigen oder gefährden oder das Eindringen von Feuchtigkeit fördern könnten.

Einzelne Hausparteien sprachen sich für die „Entfernung“ des riesigen Ahorns aus, und die Hausverwaltung wies bereits 2018 im Rahmen einer Eigentümerversammlung darauf hin, dass Fachleute eine „Gefahr für Gebäudeteile und damit in weiterer Folge für Personen“ konstatiert hätten. Einerseits in Bezug auf das nicht allzu große Gewölbe unter dem Innenhof, andererseits, weil andere Baumwurzeln die Granitpflastersteine im Hof leicht gehoben hatten, sodass man stolpern könnte.

Ein vom Kellereigentümer bereits im Mai 2018 beauftragtes, extrem kurzes Privatgutachten einer niederösterreichischen Baumpflegefirma besagte: „Um die Sanierung des Kellers durchzuführen, ist eine Rodung des Baumes erforderlich. Der Standort des Ersatzbaumes sollte um 2 bis 3 Meter in Richtung der Nachbarliegenschaft verschoben werden.“ Ein unscharfes Foto im Gutachten zeigt eine einzelne, sehr dünne, lange Baumwurzel an der Ziegelwand im Kellerinneren.

Als Biologe und Umweltwissenschaftler habe ich sehr viel mit Gutachten zu tun. Um es vorsichtig auszudrücken: Die Qualität von Gutachten kann sehr unterschiedlich sein. Der Leser mag sich den Rest denken.

Ein wesentlich aussagekräftigeres Gutachten eines Wiener Ziviltechniker-Büros vom Januar 2019, diesmal beauftragt von der Hausverwaltung, stellte hingegen klar fest: „Vereinzelt konnten feine Wurzeln an der Kellerwand festgestellt werden. Aufgesprengtes Mauerwerk durch das Einwirken eines Wurzeldruckes waren (sic!) nicht zu erkennen. [...] Eine Einsturzgefahr besteht derzeit nicht. [...] Die vorgefundenen Wurzeln sind zart und sprengen das Mauerwerk nicht auf.“ Allerdings wurde darauf hingewiesen, dass die Ziegel der Gewölbedecke feucht seien und der Wassereintritt von oben (der mit von der Seite kommenden Baumwürzelchen nichts zu tun hat) unterbunden werden solle.

Ganz anders die Stellungnahme der Magistratsabteilung 37 (Baupolizei) vom März 2019: „Durch den Wuchs und Zustand des Baumes Nr. 1 ist ..... der Bestand der baulichen Anlage gefährdet.“ Die Baupolizei ergänzt hinsichtlich Baumfällung, dass „keine andere zumutbare Möglichkeit der Gefahrenabwehr gegeben ist.“ Erstaunlicherweise wird hier von einer „Auflockerung des Mauerwerksgefüges“ geschrieben, und dass dies „zu einer nachhaltigen Schädigung der tragenden Elemente des Hauses“ führe. Mir als Umweltwissenschaftler, der von einer Hauspartei im Jahr 2020 beratend hinzugezogen wurde, ist völlig rätselhaft, was die MA 37 hier genau zu beobachten glaubte. Auch die MA 42 (Wiener Stadtgärten) bestätigte seltsamerweise die Rodungserlaubnis, als Ersatzbaum müsse, schrieb sie, ein Bergahorn, eine Baumhasel oder eine Winterlinde gepflanzt werden. Im August 2019 erteilte das Magistratische Bezirksamt die formelle Bewilligung zur Rodung des Baumriesen.

Verhinderung der Rodung und Mediation

Einige Hausparteien setzten sich vehement für die Erhaltung des prachtvollen gesunden Baums ein, zumal es verschiedene Lösungsvarianten gab. Der seit Jahrzehnten ungenutzte Kellerraum hätte innen durch eine parallele Betonstützwand und Deckensanierung gesichert oder aber dem Eigentümer abgekauft und verfüllt werden können. Und was die Stolpergefahr betrifft: Den Bewohnern war bekannt, dass man im für Außenstehende nicht zugänglichen Innenhof eben die Füße mit Bedacht setzen sollte.

Einige Hausparteien bemühten sich geradezu heldenhaft darum, gemeinsam mit der Hausverwaltung Lösungen zu finden, bei denen der Baum doch erhalten werden könnte. Ein im Januar 2020 erteilter Rodungsauftrag wurde schließlich storniert, jedoch verwies die Hausverwaltung darauf, dass sie nicht bereit sei, bei Nicht-Rodung für eventuelle Sach- und Personenschäden zu haften, und dass die Rodung eine bauliche Notwendigkeit sei. Falls die Mehrheit der Eigentümer die Weisung erteile, den Rodungsauftrag zu stornieren, müsse man eine andere Hausverwaltung beauftragen. Hier begegnen wir, wie so oft beim Thema Baumschutz, dem unsäglichen Haftungsthema. Eine Hauspartei bot schriftlich an, die gesamte Haftung für jegliche Personen- und Sachschäden zu übernehmen, allerdings gab es Zweifel, ob eine solche Haftungsübernahme gegenüber der Hausverwaltung überhaupt juristisch wirksam ist.

Am 29. Mai 2020 erhielten jene Hausparteien, die sich für die Rettung des Baums einsetzten, auf explizite Anforderung das bereits weiter oben erwähnte Gutachten des Wiener Ziviltechniker-Büros vom Januar 2019 zugesandt, das ihnen bisher erstaunlicherweise nicht übermittelt worden war. („Eine Einsturzgefahr besteht derzeit nicht. [...] Die vorgefundenen Wurzeln sind zart und sprengen das Mauerwerk nicht auf.“) Es formierte sich daraufhin umso mehr Widerstand gegen die für Juni 2020 geplante Rodung.

Inzwischen war sogar die Bezirkspolitik in die Suche nach einer Möglichkeit zum Erhalt des Baumes eingebunden, wobei allerdings auch ein Politiker einen gültigen Rodungsbescheid nicht so ganz einfach aushebeln kann. Als am 2. Juni 2020 frühmorgends die Baumrodungsfirma eintraf, waren nicht nur zahlreiche Hausparteien und die Hausverwaltung vertreten, sondern auch die Bezirksvorsteherin Lea Halbwidl (SPÖ) und ihre Stellvertreterin Barbara Neuroth (Grüne). Etliche Anwesende verhinderten durch den Verbleib im Innenhof den Beginn der Rodungsarbeiten, was sogar die Tageszeitung „Kurier“ zu einem Bericht veranlasste („Mediation soll gesunden Ahornbaum vor der Säge retten“, 3.6.2020). Schließlich wurde der Vorschlag der Bezirkschefin, sich im Rahmen einer Mediation doch nochmals im Bezirksamt zusammen zu setzen, von allen Beteiligten angenommen.

Gescheiterte Bemühungen

Die Bemühungen von Vertretern des Bezirks (BV Halbwidl) und der Stadt Wien zur Rettung des Baumes scheiterten allerdings aufgrund komplexer Zusammenhänge. Es ging bei Diskussion und Abstimmung um Haftungsfragen, Kosten und die Beschattung einzelner Wohnungen. Die genauen Gründe für das Scheitern können hier aus verschiedenen Gründen nicht öffentlich erläutert werden.

Am 8. Juni 2021 schlug dann für den Ahorn die letzte Stunde. In aufwendiger Arbeit wurde von einem mobilen Kran aus Stück für Stück des Baums abgesägt. Der dabei eingesetzte Raupen-Teleskopkran des Typs „MT 230 R“ mit maximal 23 Meter Arbeitshöhe hat das stattliche Gewicht von drei Tonnen. Originellerweise stellte die Rodungsfirma das schwere Gerät genau auf jenen Hofbereich, unter dem sich das laut MA 37 angeblich statisch instabile Kellergewölbe befindet. Hinweise von Hausparteien an die Rodungsfirma und die MA 37 wurden damit beantwortet, dass man um das Gewölbe unter dem Drei-Tonnen-Kran wisse, das „werde es schon aushalten“.

Der vormals idyllische Hof ist nun kahl geworden. Bei aller Trauer über die (laut Zivilingenieur-Gutachten) wohl unnötige Fällung beeindruckt es mich, als Biologe und Umweltwissenschaftler, umso mehr, wenn sich Menschen in Wien für Bäume, und damit auch für ein lebenswertes Ambiente einsetzen. Auch dann, wenn es keine Erfolgsgarantie gibt und man manchmal gegen Stärkere verliert.

Bild 1: Der prachtvolle Ahorn im Mai 2020. | Foto: von privat
Bild 2: Der riesige Ahornbaum am 2. Juni 2020, als die Baumfällungsfirma unverrichteter Dinge abzog, weil einige engagierte Hausparteien die Fällung blockierten. Bezirksvorsteherin Lea Halbwidl, damals vor Ort, schlug Mediationsgespräche vor. | Foto: von privat
Bild 3: Das Zersägen des Baumes am 8. Juni 2021 ist in vollem Gange. Zuvor waren leider die Mediationsgespräche gescheitert. | Foto: von privat
Bild 4: Das Ende des Ahorns. Große Teile des zersägten Baumes sind bereits hinaus in die Graf Starhemberg Gasse gebracht worden. Rechts im Bild der drei Tonnen schwere Raupen-Teleskopkran der Rodungsfirma, der genau über dem angeblich (oder doch nicht) instabilen Kellergewölbe steht. | Foto: von privat
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