Hohe Fallzahlen
BOKU verschärft Corona-Maßnahmen an allen Standorten
Aufgrund der steigenden Corona-Zahlen führt die Universität für Bodenkultur als erste Wiener Uni wieder strengere Maßnahmen an ihren Standorten ein. Erste Schritte diesbezüglich wurden bereits am 21. Juni gesetzt – weitere sollen folgen.
WIEN/DÖBLING/WÄHRING. Seit dem Aussetzen der COVID19-Maßnahmen Anfang Juni sollen die Fallzahlen auf der Universität für Bodenkultur (BOKU) in den letzten Wochen wieder stark gestiegen sein. Die Uni zog die Notbremse – seit 21. Juni gelten wieder strengere Reglements.
Um eventuelle Clusterbildungen so gut wie möglich zu vermeiden und die BOKU-Angehörigen zu schützen, wurden strengere Corona-Maßnahmen (wieder-)eingeführt. So gilt die FFP2-Maskenpflicht wieder an allen genutzten Orten und Räumlichkeiten der BOKU-Standorte.
"Reaktion auf steigende Zahlen"
Die Wiedereinführung der FFP2-Maskenpflicht sei eine Reaktion auf die derzeit steigenden Infektionszahlen, wie Vizerektor Gerhard Mannsberger erklärte. Bei mehr als einer Person im Raum ist das Tragen einer Maske für alle im Raum befindlichen Personen (etwa in Büros, Seminarräumen etc.) verpflichtend.
Die Maßnahmen gelten bei:
- internen und externen Besprechungen, Seminaren, etc.
- Präsenz-Veranstaltungen in Innenräumen ohne Verköstigung
- Präsenzlehrveranstaltungen und Präsenzprüfungen
- Dienstreisen mit PKW und BOKU-Bus
- Bibliotheken
- Lern- und Leseplätzen
- PC-Räumen der BOKU-IT
Die Uni empfiehlt zudem das Tragen einer FFP2-Maske bei Veranstaltungen im Freien, wo der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann.
Für geimpfte bzw. genesene BOKU-Angehörige, die Kontakt zu positiv Getesteten hatten, wird nach wie vor dringend empfohlen, fünf Tage nicht an die BOKU zu kommen und von zu Hause aus zu arbeiten bzw. lernen. Im Falle, dass ein Aufenthalt an der BOKU unabdingbar ist, zumindest durchgehend die FFP2-Maske zu tragen. Am fünften Tag nach Kontakt sollte ein PCR Test durchgeführt werden.
Ab Montag, 27.Juni müssen Uni-Angehörige bei Teilnahme an Präsenz-Veranstaltungen mit Verköstigung ein gültiges Testzertifikat vorweisen (PCR- oder Antigen-Test). Der Nachweis eines gültigen Antigen-Selbsttests (beschriftet mit Datum der Abnahme und dem Namen der Person) ist ebenfalls möglich (z.B. Foto davon oder Test direkt mitbringen). Das Tragen von FFP2-Masken wird auch hier empfohlen.
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