Stadt Wien
Keine Maskenpflicht in städtischen Kindergärten geplant
Die Wiener Kinderfreunde führten wieder eine generelle FFP2-Maskenpflicht für externe Personen ein. Die Stadt Wien plant das in ihren Kindergärten nicht. Jedoch ist es infizierten Personen untersagt, die Kindergärten zu betreten.
WIEN. Seit dem 1. August gibt es keine Quarantänepflicht mehr für Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet worden sind. Diejenigen, die positiv sind, müssen draußen in den meisten Fällen eine FFP2-Maske tragen.
Auch wenn die allgemeine Maskenpflicht in Wien nur noch in den Öffis, Apotheken und Gesundheitseinrichtungen gilt, haben die Wiener Kinderfreunde eine FFP2-Maskenpflicht für externe Personen eingeführt. Die BezirksZeitung berichtete.
Im Vergleich zum Verein der Kinderfreunde Wien, werden die städtischen Kindergärten und Horte derzeit keine Maskenpflicht einführen. Das gilt auch für externe Personen, bestätigte ein Sprecher des zuständigen Stadtrates und Vizebürgermeisters Christoph Wiederkehr (NEOS).
Positive Mitarbeiter bleiben zu Hause
Und wie sieht es mit positiv getesteten Personen aus? "Mit Corona infizierte Kinder haben laut Hausordnung ein Betretungsverbot im Kindergarten, sie müssen also zu Hause bleiben", erklärt Sprecher Manfred Kling der BezirksZeitung. Auch infizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist "aufgrund des vulnerablen Settings, in dem wir uns befinden" (Anmerkung: Kindergartenkinder tragen keine Maske) die Arbeit im Kinderdienst untersagt.
Die Stadt Wien bittet deshalb die Eltern, ihre Kinder weiterhin regelmäßig testen zu lassen und wenn sie krank sind, generell zu Hause zu lassen.
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