Familie reagiert
ADHS-Kind bekommt nur halbe Betreuung, Stadt Wien verklagt
- Ein Bub mit ADHS soll im Kindergarten statt der gesetzlich vorgesehenen vier Stunden Betreuung nur zwei Stunden täglich erhalten haben. (Symbolfoto)
- Foto: _Alicja_/Pixabay
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Obwohl Kinder ab fünf Jahren einen Anspruch auf Betreuung haben, bekommen nicht alle die nötige Unterstützung – wie ein Fall eines Burschen mit ADHS zeigte, dessen Mutter die Stadt Wien verklagte.
WIEN. In Wien fehlen laut Angaben der Stadt derzeit rund 500 Betreuungsplätze für Kinder mit Behinderungen oder erhöhtem Förderbedarf. Obwohl für Kinder ab dem fünften Lebensjahr eine Kindergartenpflicht gilt, erhalten nicht alle die notwendige Betreuung.
Der Fall eines Burschen mit ADHS zeigte nun die Probleme im System auf – seine Mutter klagte die Stadt Wien.
Nur zwei statt vier Stunden Betreuung
Der Sohn von Marianne Herrmann leidet an ADHS und besuchte im vergangenen Kindergartenjahr einen Wiener Kindergarten, wie im "Ö1"-Morgenjournal berichtet wurde. Laut seiner Mutter hätte ihm täglich eine vierstündige Betreuung zugestanden. Tatsächlich durfte der Bub jedoch nur zwei Stunden pro Tag bleiben.
- Laut seiner Mutter hätte dem Bub täglich eine vierstündige Betreuung zugestanden. (Symbolfoto)
- Foto: PID/Christian Fürthner
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Wiederholt sei ihr gesagt worden, ihr Sohn sei "noch nicht so weit" für eine längere Betreuung. "So ist es geblieben, das ganze Jahr". Die Familie habe mehrfach versucht, eine Ausweitung der Betreuungszeit zu erreichen. Seitens des Kindergartens sei jedoch argumentiert worden, dass man dafür keine Ressourcen habe.
Schließlich wandte sich die Familie an den Klageverband und brachte eine Klage gegen die Stadt Wien ein. Seitens der Stadt Wien – Kindergärten (MA 10) konnte die Klage in der Causa auf MeinBezirk-Anfrage bestätigt werden. Man einigte sich daraufhin auf einen Vergleich. "Da das Kind bereits ein Schulkind ist, wurden keine Maßnahmen den Kindergarten betreffend vereinbart", so eine Sprecherin.
Wartezeiten werden nicht erfasst
In einer Stellungnahme verweist die MA 10 darauf, dass inklusive Bildung die Grundlage für eine inklusive Gesellschaft sei. Deshalb werde seit 2024 verstärkt in den Ausbau von Integrationsplätzen bei privaten Trägerorganisationen investiert. Im April 2026 habe die Stadt zudem die Förderungen für private Kindergärten, Kindergruppen und Tageseltern im Inklusionsbereich erhöht.
- In einer Stellungnahme verweist die MA 10 darauf, dass inklusive Bildung die Grundlage für eine inklusive Gesellschaft sei. (Symbolfoto)
- Foto: Miriam Al Kafur
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Ziel sei es, mehr inklusive Betreuungsplätze zu schaffen und langfristig abzusichern. Durch die zusätzlichen Mittel sollen unter anderem mehr Fachkräfte eingestellt, inklusive pädagogische Konzepte ausgebaut und räumliche Verbesserungen umgesetzt werden.
Die städtischen Kindergärten decken laut Stadt Wien mit rund einem Drittel der Einrichtungen mehr als 90 Prozent der Plätze für Kinder mit intensivem Betreuungs- und Förderbedarf ab. Wie lange Familien derzeit durchschnittlich auf einen geeigneten Betreuungsplatz warten müssen, werde allerdings nicht erfasst.
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