OGH-Urteil
Airbnb-Vermietungsverbot von Gemeindewohnungen bestätigt
Touristen sind in Wiener Gemeindewohnungen künftig nicht mehr willkommen. Der Oberste Gerichtshof hat nun bestätigt, dass die Online-Buchungsplattform Inserate in Gemeindebauten offline nehmen muss. Laut Airbnb geschieht dies schon seit einem Jahr.
WIEN. Der Rechtsstreit zwischen Wiener Wohnen und der Kurzzeitvermietungsplattform Airbnb dauert nun seit 2020 an. Konkret geht es darum, dass Gemeindewohnungen nicht auf der Plattform zur Miete angeboten werden dürfen. Der Oberste Gerichtshof hat nun bestätigt, dass das Anbieten von Gemeindewohnungen der Stadt Wien zur Vermietung auf der Online-Plattform untersagt ist.
Für die Online-Plattform heißt dieser Beschluss, dass sie sicherstellen muss, dass keine Gemeindewohnungen inseriert werden. Weiters ist Airbnb dadurch gezwungen, gegenüber Wiener Wohnen Rechnungen über Umsätze und Gewinne aus vergangenen Vermietungen von Gemeindewohnungen offenzulegen.
Erfolg für Wohnstadträtin
Erfreut über dieses Urteil zeigt sich die Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál (SPÖ): "Der soziale Wohnbau in Wien ist zum Wohnen da und nicht um damit Geschäfte zu machen. Es ist hoch erfreulich, dass die Stadt Wien vor Gericht gegen einen internationalen Milliardenkonzern Recht bekommen hat und der leistbare kommunale Wohnraum in der Stadt langfristig geschützt bleibt. Durch dieses richtungsweisende Gerichtsurteil wurde der illegalen Kurzzeitvermietung über einschlägige Plattformen endgültig ein Riegel vorgeschoben."
Wiener Wohnen stellt klar, dass man gegen verbotene Untermietungen vorgeht und Mieterinnen und Mieter, die sich dem widersetzen, gerichtliche Kündigungen des Mietvertrags erhalten.
Airbnb dementiert
Bereits 2020 wurde eine Klage gegen Airbnb beim Handelsgericht Wien eingebracht, da wiederholt Inserate für die illegale Vermietung von Gemeindewohnungen auf der Kurzeitvermietungsplattform aufgetaucht waren. Den wiederholten Aufforderungen, die Adressen der 220.000 Gemeindewohnungen in Wien für die Vermietung zu sperren, war Airbnb nicht nachgekommen. Gegenüber der Tageszeitung "Der Standard" hat von Airbnb erklärt, dass man betroffene Unterkünfte in den letzten zwei Jahren bereits von der Plattform genommen hat.
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