Staatsanwaltschaft Wien
Bursch wird nach Hauptbahnhof-Anschlagsidee angeklagt

Die Staatsanwaltschaft (StA.) Wien erhebt nach dem abgebrochenem Anschlagsversuch auf den Hauptbahnhof im September 2023 Anklage. | Foto: PEROUTKA Guenther / WirtschaftsBlatt / picturedesk.com
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  • Die Staatsanwaltschaft (StA.) Wien erhebt nach dem abgebrochenem Anschlagsversuch auf den Hauptbahnhof im September 2023 Anklage.
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Nach dem letztendlich nicht durchgeführten Anschlag auf den Hauptbahnhof soll der mutmaßlich verantwortliche 17-Jährige jetzt vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Wien klagt ihn jedoch nicht wegen des Verdachts der Begehung einer terroristischen Straftat an. Er soll sich wegen des Verdachts der terroristischen Vereinigung sowie dem Verbrechen der kriminellen Organisation verantworten.

WIEN. Der 11. September 2023, ein Jugendlicher soll den Hauptbahnhof in Wien betreten haben. Schon länger habe er Pläne, hier einen Anschlag zu verüben. Zunächst wollte er einen Knallkörper zünden, damit eine Art Panik auslösen. In der Hektik der Menschenmassen wollte er dann mit einem Kampfmesser so lange auf aufgeschreckte Passantinnen und Passanten einstechen, bis er von der Polizei erschossen wird.

Gegenüber den Ermittlern soll der heute inzwischen 17-Jährige diese Idee bei der Einvernahme zugegeben haben. Letztendlich habe ihn jedoch am Bahnhof der Mut verlassen, das hätte ihm zum Abbruch bewegt. MeinBezirk.at berichtete:

Terrorverdächtiger "habe wohl Tod in Kauf genommen"

Jetzt sind auch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft (StA.) Wien so weit vollzogen, dass man Anklage gegen den Burschen erhebt und damit an die Öffentlichkeit geht. Wie Sprecherin Nina Bussek erklärt, war der spontane Rückzug des Burschen wohl essenziell für die Vorwürfe an Straftaten, welche man gegen ihn vor Gericht einbringen wird.

Rückzug statt terroristischer Straftat

"Da der Beschuldigte freiwillig sein Vorhaben aufgab, lagen die Voraussetzungen des Rücktritts vom Versuch vor, weshalb das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der terroristischen Straftat nach § 278c Abs. 1 Strafgesetzbuch aus rechtlichen Gründen eingestellt wurde", so die Staatsanwaltschaft per Aussendung. Denn ein Täter wird wegen des Versuchs oder der Beteiligung an einer terroristischen Straftat nicht bestraft, wenn er freiwillig die Ausführung aufgibt.

Der Jugendliche soll zwar den Anschlag geplant, letztendlich nicht durchgeführt haben. (Archivbild) | Foto: ÖBB/Philipp Horak
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Wiederum sollen die Ermittlungen jetzt erbracht haben, dass die Aussagen des Jugendlichen zu den Vorgängen vor und während des Vorfalls am Hauptbahnhof wohl bestätigt werden könnten. Es sei davon auszugehen, dass "der Jugendliche aus Überzeugung sowie den Zielen der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) folgend handelte", erklärt Bussek das Vorgehen der StA. Wien.

Selfies mit IS-Symbolen

Ihm wird zu Last gelegt, mehrfach unter anderem Fotos seiner Person mit Symbolen der Terrororganisation IS und gewaltverherrlichende Videos in Chats und Chatgruppen veröffentlicht zu haben. In zumindest einem Fall sei laut StA. Wien auch die Anleitungen für die Herstellung von Sprengstoff und zur Durchführung von Anschlägen geteilt worden. Dadurch besteht der Verdacht, "das Verbrechen der terroristischen Vereinigung sowie das Verbrechen der kriminellen Organisation gemäß §§ 278b Absatz 2, 278a Strafgesetzbuch begangen zu haben."

Vor dem abgebrochenen Terrorversuch soll sich der damals 16-Jährige in einer Telegram-Gruppe radikalisiert haben. | Foto: Unsplash
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Sollte es zu einer Verurteilung kommen, drohen dem 17-Jährigen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Die Strafandrohung bezieht sich dabei auf das Alter des Jugendlichen. Die Anklage ist jedoch noch nicht rechtskräftig, der Tatverdächtige hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Anklageschrift Einspruch bei Gericht zu erheben.

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