Ende des harten Lockdowns
Diese Corona-Regeln gelten ab 3. Mai in Wien
Was als Osterruhe in Wien begann, findet als harter Lockdown heute ein Ende. Von Maskenpflicht bis negatives Testergebnis: Wir informieren, was ab jetzt gilt.
WIEN. Mit heutigem Montag, 3. Mai, hat Wien den harten Lockdown nach rund vier Wochen beendet. Was aber heißt das genau? Was darf man ab sofort wieder machen? Wo braucht man einen negativen Test und welche Geschäfte haben wieder geöffnet? Die bz gibt einen Überblick.
Handel
Im harten Lockdown hatten nur Geschäfte des täglichen Bedarfs, wie etwa Supermärkte, Drogerien und Banken, regulär geöffnet. Alle anderen Geschäfte mussten auf Click&Collect zurückgreifen. Mit dem heutigen Montag darf der gesamte Handel wieder aufsperren.
Wer shoppen gehen möchte oder etwas aus dem Baumarkt benötigt, muss im Geschäft verpflichtend eine FFP2-Maske tragen. Ein negativer Corona-Test ist hingegen nicht notwendig. Wie schon in der Vergangenheit gibt es auch diesmal eine Beschränkung bei der Personenzahl. So darf sich pro 20 Quadratmeter Fläche nur eine Person im Geschäft aufhalten. Die Abstandsregeln gelten weiterhin.
Dienstleister
Bei den körpernahen Dienstleistern sieht es schon etwas anders aus. Friseur-, Tattoo- und Kosmetikstudio haben zwar ebenfalls ab 3. Mai wieder geöffnet. Allerdings benötigt man für den Besuch sowohl eine FFP2-Maske als auch einen negativen Corona-Test. Handelt es sch um einen Antigen-Schnelltest, ist das Ergebnis 48 Stunden lang gültig. Bei einem PCR-Test sind es 72 Stunden. Jene Menschen, die in den letzten sechs Monaten mit Covid-19 infiziert waren, benötigen kein negatives Testergebnis. Ein ärztliches Attest ist ausreichend.
Bei Dienstleistern im Gesundheitsbereich sieht es etwas anders aus. Beim Physiotherapeuten etwa muss kein negativer Test vorgelegt werden. Aber das durchgehende Tragen einer FFP2-Maske ist Pflicht.
Öffentliche Orte
An hochfrequentierten Orten wie etwa dem Karlsplatz, dem Stephansplatz oder am Donaukanal galt in den letzten Wochen eine Maskenpflicht. Diese ist ab sofort außer Kraft gesetzt.
Eine FFP2-Maskenpflicht herrscht jedoch weiterhin in den Öffis. Der Mindestabstand von zwei Metern zu Menschen, die nicht im gleichen Haushalt leben, gilt an allen öffentlichen Orten.
Museen, Bibliotheken, Tiergärten
Am Montag ist auch der harte Lockdown für Museen, Bibliotheken und Zoos beendet. Der Tieregarten Schönbrunn kann ebenso wieder besucht werden wie das Haus des Meeres. In den Innenräumen gilt jedoch die FFP2-Maskenpflicht für Personen ab 14 Jahren.
Auch die Bibliotheken der Stadt Wien öffnen wieder für den Regelbetrieb ihre Pforten. Während des gesamten Aufenthalts ist eine FFP2-Maske zu tragen. Wie auch im Handel, in Museen und Zoos ist nur ein Besucher pro 20 Quadratmeter erlaubt.
Ausgangsbeschränkungen
Die Ausgangsbeschränkungen gelten weiterhin von 20 bis 6 Uhr. Ausnahmen gibt es etwa für Hilfeleistung in Notfällen, die Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse und berufliche Gründe.
Der Aufenthalt im Freien ist auch erlaubt, wenn es um die psychische oder physische Gesundheit geht. Spazierengehen ist also auch nach 20 Uhr gestattet.
In der Zeit von 6 bis 20 Uhr dürfen sich maximal zwei Haushalte treffen. Das beinhaltet höchstens vier Erwachsene mit sechs ihrer aufsichtspflichtigen Kinder.
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