Neue Vergaberegeln
Keine Gemeindewohnung in Wien wegen "unleidlichen Verhaltens"
- Das Wiener Wohnungsvergabegesetz soll novelliert werden. Künftig sollen etwa Negativeinträge in der Mieterhistorie verhindern, dass Betroffene eine Gemeindewohnung erhalten.
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Die Stadt will das Wiener Wohnungsvergabegesetz (WrWVG) novellieren. Künftig könnte etwa eine negative Mietgeschichte den Zugang zu einer Gemeindewohnung verhindern, zugleich sollen individuelle Lebensumstände stärker berücksichtigt werden. Stellungnahmen zum Entwurf können bis 6. April bei der MA 50 eingebracht werden.
WIEN. Der Wiener Landtag hat beschlossen, das Wiener Wohnungsvergabegesetz (WrWVG) einer Reform zu unterziehen. Künftig soll nicht mehr primär die Wartezeit darüber entscheiden, wer eine Wohnung erhält, sondern ein neues Bonuspunktemodell, das soziale Bedürfnisse stärker berücksichtigt. Faktoren wie beengte Wohnverhältnisse, gesundheitliche Einschränkungen, Familienkonstellationen oder Ausbildung können zusätzliche Punkte bringen.
Gleichzeitig werden die Voraussetzungen für den Zugang zum System verschärft: Wer in den vergangenen fünf Jahren wegen schwerer Verstöße aus einer Gemeindewohnung gekündigt wurde oder Mietschulden hat, soll keinen Anspruch mehr auf eine neue Wohnung haben. Das Gesetz soll ab 1. September in Kraft treten.
Das beinhaltet der Negativeintrag
Als Negativeintrag in der Mieterinnen- und Mieterhistorie gelten etwa gerichtlich eingebrachte Kündigungen im Zusammenhang mit einer Gemeindewohnung – etwa wegen „unleidlichen Verhaltens“ der Wohnungswerberin oder des Wohnungswerbers oder mitziehender Personen. Auch „nachteiliger Gebrauch“, Nichtnutzung oder unerlaubte Untervermietung der Wohnung sowie offene Mietzinsforderungen gegenüber dem Wohnungswerber oder mitziehenden Personen fallen darunter.
- Künftig solle sich auch die Struktur der Wohnungsvergabe ändern – statt zwei getrennten Bereichen soll es künftig ein einheitliches Wohnungsangebot ohne strikte Trennung geben. (Symbolfoto)
- Foto: Christian Lendl/Unsplash
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Künftig solle sich auch die Struktur der Wohnungsvergabe ändern – statt zwei getrennter Bereiche (Gemeindewohnungen und Anbotswohnungen) soll es ein einheitliches Wohnungsangebot ohne strikte Trennung geben. Auch müssten Bewerberinnen und Bewerber Änderungen – etwa die Haushaltsgröße – sofort melden.
Weitreichende Meldepflicht
Laut dem Entwurf müssen künftig mehr Daten an die zuständige Behörde übermittelt werden. So sollen nicht nur Unterkunftsdaten, Eigentum, Kontaktdaten und Ähnliches der Antragsteller erfasst werden, sondern auch die entsprechenden Angaben der mitziehenden Personen. Zudem soll der Aufenthaltsstatus vermerkt werden.
Außerdem sollen grundsätzlich mehr Daten erhoben werden – sowohl von den Wohnungssuchenden als auch von den mitziehenden Personen. Dazu gehören unter anderem Angaben zu Beruf und Ausbildung, Familienverhältnissen, Gesundheitsdaten sowie allgemeine personenbezogene Informationen wie Name, Geburtsdatum und Kontaktdaten.
Den genauen Gesetzesentwurf findet man unter: www.wien.gv.at. Bis zum Ende der Auflagefrist am 6. April können Stellungnahmen, also Kommentare, Kritik oder Verbesserungsvorschläge an die MA50 unter post@ma50.wien.gv.at geschickt werden.
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