Oberlandesgericht
Kontaktmann von Wiener Attentäter muss länger ins Gefängis
Die Strafe eines Mannes, der mit dem Wiener Attentäter vom November 2022 in Kontakt stand, wurde zu 19 Monaten Haft verurteilt – das Oberlandesgericht Wien hat diese Strafe nun noch einmal deutlich hinauf gesetzt.
WIEN. Der 2. November 2022 warf einen langen Schatten in Wien – es war der Tag des Terroranschlags, an dem vier Opfer starben und 23 weitere schwer verletzt wurden. Am 11. Oktober 2022 war ein Kontaktmann des Wiener Täters vom Wiener Landesgericht für Strafsachen verurteilt worden, der Spruch lautete auf 19 Monate Haft.
Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat diese Strafe nun sogar noch erhöht: und zwar von 19 auf 27 Monate. Das bestätigte der Anwalt des Kontaktmanns Roland Schöndorfer gegenüber der APA. Mit der Erhöhung der Strafe folgte das OLG einer Strafberufung der Staatsanwaltschaft.
Der 24-jährige Verurteilte hat im Zuge des Gerichtsverfahrens bereits 23 Monate in der U-Haft abgesessen. Daher war er nach der erstinstanzlichen Verurteilung auf freien Fuß gesetzt worden, weil ihm die U-Haft auf die Strafe anzurechnen war. Mit der Entscheidung des OLG müsste der Täter nun noch weitere vier Monate in Haft gehen. Aber, so Schöndorfer: „Er hat noch keine Aufforderung zum Strafantritt erhalten." Sollte diese nun kommen, würde er seinem Mandanten die Beantragung eine Fußfessel zu beantragen.
Strafanhebung für Anwalt "nicht nachvollziehbar"
Die vom OLG vorgenommene Strafanhebung um acht Monate bezeichnete Schöndorfer gegenüber der APA als „nicht nachvollziehbar“. Dieser habe sich von der Ideologie der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) „deutlich distanziert“, dafür gebe es auch schriftliche Belege. Hier nannte er etwa Schreiben von der Katholischen Gefangenenseelsorge. Trotzdem begründete das OLG die Straferhöhung laut Schöndorfer "mit der radikalen Einstellung des Mannes“.
Ein Freund des Attentäters
Zum Hintergrund des Verurteilten: Der 24-Jährige war im vergangenen Oktober vom Landesgericht wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation schuldig erkannt worden. Er hatte so dem Attentäter die Ideologie des Islamischen Staates (IS) näher gebracht und soll ihm so das geistige Rüstzeug für seinen Amoklauf gegeben haben. „Sie sind ein IS-Mann. Davon sind wir überzeugt“, hieß es damals in der Urteilsbegründung.
Der 24-Jährige war am 3. November 2020 wenige Stunden nach dem Terroranschlag in der Wiener Innenstadt festgenommen worden. Er hatte in einer eigens angemieteten Wohnung in St. Pölten Treffen für IS-Befürworter und -Sympathisanten veranstaltet und bei Zusammenkünften zum Freitag-Gebet Predigten gehalten, in denen IS-Inhalte vertreten wurden. Auch der spätere Attentäter fand sich mehrfach in der Wohnung ein. Seit 2017 war der in St. Pölten geborene und aufgewachsene Angeklagte mit dem Attentäter befreundet gewesen.
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