Wiener Stadtrechnungshof
Lob und Rüge für MA 35-Reformschritte
In einem am Montag vorgelegten Prüfungsbericht über die bekannten Missstände in der MA 35 (Einwanderung und Staatsbürgerschaft) wurden die bereits gesetzten Reformschritte teils gewürdigt, einige Punkte aber erneut kritisiert. Weitere Maßnahmen wurden darin gefordert.
WIEN. Die Magistratsabteilung (MA) 35 bleibt ein Sorgenkind der Stadt Wien. Erneut standen die bereits öffentlich bekannten Missstände der städtischen Verwaltungsbehörde für Einwanderung und Staatsbürgerschaft im Fokus des Wiener Stadtrechnungshofs.
Dieser unterzog aufgrund eines Prüfungsersuchens von 13 Gemeinderatsmitgliedern des Grünen Klubs im Rathaus im ersten Halbjahr 2022 erneut eine Prüfung der Arbeitsprozesse innerhalb der MA 35. Wie schon in der Vergangenheit größter Kritikpunkt: die lange Verfahrensdauer bei der Bearbeitung von Einwanderungs- und Staatsbürgerschaftsanträgen.
Maßnahmen teils gewürdigt
Am Montag, 16. Jänner, wurde der Prüfungsbericht öffentlich dargelegt. Die von der Stadt bereits gesetzten Reformschritte wurden in dem Bericht gewürdigt, weitere aber eingefordert. Beleuchtet wurde insbesondere der Zeitraum 2015 bis 2020. Schon damals sprach der Stadtrechnungshof Empfehlungen – 38 an der Zahl – zur Optimierung der Arbeitsprozesse innerhalb der Einwanderungsbehörde aus.
Laut aktuellem Bericht wurden alle umgesetzt – außer ein Punkt. Die nicht umgesetzte Empfehlung des Vorberichtes betraf die Wiederholung der Kundinnenbefragung bzw. der Kundenbefragung der MA 35.
"Die Empfehlung wird umgesetzt. Eine neuerliche Kundinnenbefragung bzw. Kundenbefragung ist geplant. Eine Einbindung von Kundinnen bzw. Kunden mithilfe verschiedener Partizipationsformate findet bereits derzeit statt, wie z.B. wissenschaftlich begleitete Fokusgruppen und Stakeholder-Dialoge", heißt es in einem Statement der MA 35.
Verfahrensdauer hat sich verkürzt
Auch wurde bei der Einschau festgestellt, dass weitere Empfehlungen des Vorberichtes nicht vollständig umgesetzt waren. Hier verwies die MA 35 darauf, diese vollständig umzusetzen.
In Bezug auf die Verfahrensdauern konnte der Stadtrechnungshof positiv feststellen, dass sich diese mittlerweile teils stark reduziert haben. Im Fachbereich Einwanderung wurden demnach zwischen 72 und 94 der Verfahren binnen sechs Monaten abgeschlossen. Bei der Bearbeitung von Staatsbürgerschaftsanträgen lief es laut Bericht indes langsamer: Hier waren es hingegen nur 54 Prozent im selben Zeitraum.
Für die lange Dauer der restlichen Verfahren wurden folgende Gründe von der MA 35 genannt: komplexe bundesgesetzliche Rechtslage, der Zeitaufwand für Nachreichungen von fehlenden Unterlagen sowie Übersetzungen oder Beglaubigungen; die Arbeitsbelastung durch die hohe Anzahl an Verfahren und die beschränkten personellen Kapazitäten; die Verfahrensdauern bei Gerichten und anderen Behörden sowie die Auswirkungen der Corona-Pandemie.
Weitere Empfehlungen ausgesprochen
Weitere, von der MA 35 gesetzte Maßnahmen zur Beschleunigung von Arbeitsprozessen (Schritte zur Digitalisierung der Verfahrensabwicklung, Aufstockung der personellen Kapazitäten, Einführung eines telefonischen Servicecenters) wurden im Bericht gewürdigt. Diese "führten im Betrachtungszeitraum grundsätzlich zu einer Verbesserung der Gesamtsituation", so der Stadtrechnungshof.
Trotz bereits erzielter Fortschritte gab es auch diesmal wieder Empfehlungen vom Stadtrechnungshof. 25 Empfehlungen wurden abgegeben, unter anderem mehrere Vorschläge, wie sich die Verfahrensdauer von Antragsabwicklungen weiter reduzieren lässt. Von der MA 35 hieß es, dass diese entweder in Zukunft berücksichtigt werden bzw. bereits im laufenden Reformierungsprozess implementiert wurden.
Das könnte dich auch interessieren:
Du möchtest selbst beitragen?
Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.