Wien
Obst unterschlagen – Angeklagte zahlen 6.000 Euro Entschädigung
Zwei Ex-Mitarbeiter einer Wiener Großhandelsfirma sollen Obst und Gemüse im großen Stil abgezweigt und unterm Tisch weiterverkauft haben und standen deshalb bereits Mitte Jänner vor einem Wiener Gericht. Der Prozess endete am Dienstag mit einer Diversion: 6.000 Euro Schadensersatz müssen sie an ihre Ex-Chefin zurückzahlen.
WIEN. Zu einer Veruntreuung großen Ausmaßes soll es bei einem Wiener Großhändler, der Obst und Gemüse im Sortiment hat, gekommen sein. Zwei Ex-Angestellte sollen dabei Waren im Wert von mehreren zehntausend Euro abgezweigt und unter dem Tisch weiterverkauft haben. Mitte Jänner standen die beiden deshalb vor einem Wiener Gericht – MeinBezirk.at hat berichtet:
Am Dienstag, 20. Februar, endete der Prozess wegen Unterschlagung mit einer Diversion. Die zwei Angeklagten erhalten dabei eine zweijährige Probezeit und müssen ihrer ehemaligen Arbeitgeberin 6.000 Euro Entschädigung zahlen. Auf die Schliche kam die betroffene Firmenchefin ihren Mitarbeitern, indem sie einen Privatdetektiv anheuerte, nachdem sie festgestellt hatte, dass sich speziell während der Urlaube ihres Geschäftsführers ein unerklärbarer Schwund der Obst- und Gemüsevorräte häufte.
Privatdetektiv angeheuert
Der Detektiv legte sich auf die Lauer und dokumentierte, wie die Angestellten im Alter von 37 und 47 Jahren im großen Stil Ware aus dem Lager abzweigten und einem 33 Jahre alten Bekannten verkauften, der diese seinerseits weiterverkaufte. Dieser war ebenfalls wegen Hehlerei angeklagt worden, wurde aber im Zuge des Prozesses freigesprochen.
Der jüngere Ex-Mitarbeiter des Großhändlers gab zu, sich im Mai 2023 mit kriminellen Machenschaften eine fortlaufende Einnahmequelle verschafft zu haben. Auch der Abnehmer war grundsätzlich geständig.
Prozess endet mit Diversion
Die beiden stellten jedoch die Schadenssumme – ursprünglich 62.000 Euro – welche die Staatsanwältin am ersten Verhandlungstag noch auf 112.000 Euro ausdehnte und somit fast verdoppelte, in Abrede. Sie hätten höchstens Obst und Gemüse im Wert von 6.000 Euro abgezweigt bzw. angekauft.
"Mein Mandant ist zu vier Fahrten mit abgezweigtem Obst geständig. Mehr war nicht", sagte Verteidiger Mirsad Musliu. Für diese Fahrten wurden die 6.000 Euro Schadenersatz nun im Rahmen der Diversion rückerstattet. Der Ältere, der von Anwalt Philipp Winkler vertreten wurde, wurde freigesprochen.
Weitere Themen:
Du möchtest selbst beitragen?
Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.