Verein Neustart
Pilotprojekt des Opfer-Täter-Dialogs läuft in Wien an

Mit dem Verein Neustart läuft unter anderem in Wien ein Pilotprojekt an, um den Täter-Opfer-Dialog zu fördern.  | Foto: feelimage / Matern
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  • Mit dem Verein Neustart läuft unter anderem in Wien ein Pilotprojekt an, um den Täter-Opfer-Dialog zu fördern.
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Vor Gericht zu ziehen, das ist die eine Sache. Doch oft gibt es zwischen Opfern und Täter auch eine persönliche Beziehung, die davor in die Brüche gegangen ist. Seit Anfang 2025 versucht der Verein Neustart unter anderem in Wien zu vermitteln. Bis dato kümmerte man sich vor allem um die Organisation, jetzt rechnet man damit, die ersten Fälle auch in der Praxis übernehmen zu können.

WIEN. Die Gerichte sprechen Urteile und setzen somit das Recht in die Praxis um. Doch eine Strafe bzw. ein Freispruch ist die eine Sache. In vielen Fällen gab es zwischen vermeintlichem Täter und Opfer zuvor eine Beziehung. Es sind Paare, Freunde, vielleicht auch mitunter langjährige Geschäftspartner. Um ganz unabhängig von Urteilssprüchen diese Beziehungen zu kitten – sofern dies überhaupt möglich sein kann – ist seit Anfang des Jahres der Verein Neustart zuständig.

In Wien, Kärnten, Salzburg und Tirol startete der Pilotversuch. Bis dato kümmerte man sich um die Organisation oder auch die Abklärungen mit den Gerichten bei diesem komplett neuartigen Arbeitsfeld. In den nächsten Wochen sollen jedoch die ersten Fälle in Wien übernommen werden und somit der Gesprächsaustausch zwischen Opfer und Täter starten, erklärt man gegenüber MeinBezirk.

Ein Urteilsspruch schafft Klarheit. Doch wie es zwischen Täter und Opfer steht, das ist eine andere Sache.
  • Ein Urteilsspruch schafft Klarheit. Doch wie es zwischen Täter und Opfer steht, das ist eine andere Sache.
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Dabei soll ganz bewusst ein Dialog zwischen den Beteiligten aufgebaut werden. Es gehe darum, Gelegenheiten zu schaffen, um Hintergründe und Folgen einer Straftat persönlich zu klären. Bislang war ein Tatausgleich nur bei einer diversionellen Einigung einer Straftat möglich, der neue Opfer-Täter-Dialog findet hingegen parallel zum Strafverfahren oder nach einem Urteil völlig kostenlos und auf freiwilliger Basis statt.

Abseits von Justitia

"Opfer haben oft sehr lange unter einer Straftat zu leiden. Eine Gerichtsverhandlung oder ein Urteil schaffen zwar eine juristische Klärung der Tat, eine persönliche Aufarbeitung der Tatfolgen kann dabei oft nicht erreicht werden", erklärt Projektleiter Bernd Glaeser. Bei

Ein Urteil ist die eine Sache. Doch die Beziehungen zwischen Opfer und Täter sind danach meist zerrüttet.  | Foto: feelimage / Matern
  • Ein Urteil ist die eine Sache. Doch die Beziehungen zwischen Opfer und Täter sind danach meist zerrüttet.
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Genau hier setze der Dialog an. Opfer werden dabei unterstützt, die Straftat zu verarbeiten und eine Wiedergutmachung des erlittenen Schadens zu erlangen. Unterstützt wird bei der Aufarbeitung von eigens ausgebildeten Konfliktreglerinnen und -reglern. Bei Bedarf vermitteln diese an Opferschutzorganisation weiter.

Aber nicht nur bei den Geschädigten gebe es Klärungsbedarf, berichtet Glaeser. Auch Tätern ist es oft ein Anliegen, die Hintergründe ihres Delikts aufzuarbeiten und eine emotionale und materielle Wiedergutmachung zu erreichen. Dabei sei die professionelle Anleitung durch Mediatoren hilfreich. Hier greift man auf die Erfahrung zurück. Denn bereits aus dem diversionellen Tatausgleich ist bekannt, dass eine intensive Auseinandersetzung mit dem Delikt die Resozialisierung fördert und Täter dabei unterstützt, in Zukunft straffrei zu bleiben.

Gewicht vor Gericht

Gelingen diese Auseinandersetzung mit der Tat und die Wiedergutmachung des Schadens beim Opfer-Täter-Dialog, können Gerichte das strafmildernd berücksichtigen. Ein weiterer Vorteil sei, dass langwierige Zivilverfahren vermieden werden, wenn verursachte Schäden bereits ersetzt wurden.

Nicht nur Opfer hätten Gesprächsbedarf, sondern auch die Täter. | Foto: feelimage / Matern
  • Nicht nur Opfer hätten Gesprächsbedarf, sondern auch die Täter.
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Die Form dieses Dialogs über die Plattform Neustart kann in einem Hauptverfahren angewendet werden, wenn eine Diversion nicht in Frage kommt. Das ist etwa dann der Fall, wenn die Beschuldigten vorbestraft sind oder das Delikt mit einer Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren bedroht ist. Ein weiteres Anwendungsfeld ist nach einer Verurteilung. Und zwar dann, wenn Opfer und Täter über die juristische Entscheidung hinaus persönlichen Klärungsbedarf haben. Der Modellversuch ist bis Ende 2026 angesetzt und wird wissenschaftlich begleitet.

Der Verein Neustart hat seinen Hauptsitz in der Leopoldstadt. Mehr Infos findest du online unter neustart.at

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