Corona-Pandemie
Prozess um Betrug bei 70.000 PCR-Tests einer Wiener Firma
Eine Firma aus Wien, die während der Corona-Pandemie PCR-Tests durchführte, soll bei diesen im großen Stil betrogen haben. Über 70.000 Tests sollen abgerechnet worden sein, die aber ein Schwindel gewesen sein sollen. Am Montag kam es zum Prozessauftakt.
WIEN. Eine Wiener Firma soll während der Corona-Pandemie im großen Stil betrogen haben. Dem Unternehmen, das ab Frühjahr 2022 in Kooperation mit mehreren Wiener Apotheken Antigen- und PCR-Tests durchführte, wird vorgeworfen, über 70.000 PCR-Tests abgerechnet zu haben, die sich aber als Fälschungen entpuppten. Die Daten und Tests wurden dabei zur Auswertung einem Labor übermittelt.
Am Montag startete der Prozess gegen den Firmen-Geschäftsführer, seine Ehefrau und den Cousin des Ersteren. Diese müssen sich wegen schwerem gewerbsmäßigen Betrugs vor einem Schöffensenat am Wiener Landesgericht für Strafsachen verantworten.
700.000 Euro Schaden
Ihnen wird das Fälschen von insgesamt 71.128 PCR-Tests zur Last gelegt. Auch die dazugehörigen Namenslisten mitsamt Sozialversicherungsnummern waren laut Anklage erfunden. Der Schaden, den die Stadt Wien bzw. die Republik davontrug, belaufe sich auf mehr als 700.000 Euro.
Bei dem Schwindel sollen die Beschuldigten laut Staatsanwaltschaft "sehr kreativ vorgegangen" sein. In die Teströhrchen, die in einem Labor ausgewertet wurden, sollen in allen Fällen der Firmenchef und seine Ehefrau nach vorangegangenem Gurgeln gespuckt haben, wie eine Vertrauensperson schließlich dem Bundeskriminalamt (BK) berichtete, das in weiterer Folge zu ermitteln begann.
"Mitreißen lassen"
Der Firmenchef bekannte sich teilweise schuldig, wobei er geltend machte, er habe "nicht mit Vorsatz gehandelt", sondern sich "mitreißen lassen". Dass 71.128 Tests getürkt waren, könne er "nicht bestätigen. Die Zahl ist weniger. Das schwöre ich beim Augenlicht meiner Kinder".
Seine Ehefrau sei in das Ganze nicht eingeweiht gewesen, diese habe sich ausschließlich um die Buchhaltung gekümmert. Der Cousin des Unternehmers war umfassend geständig. Es stimme alles so, wie es in der Anklage stehen würde, ließ sein Verteidiger wissen. Darüber hinaus war der Drittangeklagte zu keinen Angaben bereit. Er machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
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