Staatsanwaltschaft Wien
Verdacht der Verleumdung gegen Letzte Generation
Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt bereits gegen Aktivistinnen und Aktivisten der Letzten Generation, unter anderem wegen des Verdachts der kriminellen Vereinigung. Jetzt wird auch wegen des Verdachts der Verleumdung gegen zumindest drei Personen ermittelt.
WIEN. Es sind schwere Vorwürfe gegen Aktivistinnen und Aktivisten der Letzten Generation, zu welchen die Staatsanwaltschaft (StA) Wien ermittelt. Bereits im Dezember wurde bekannt, dass man wegen des Verdachts der Begehung "nicht geringfügiger Sachbeschädigungen" sowie der "kriminellen Vereinigung" aktiv ist. Zumindest 38 Beschuldigte werden laut "APA" Stand März noch geführt. MeinBezirk.at berichtete:
Am Dienstag wurde bekannt, dass man einen weiteren Punkt auf die Ermittlungsliste genommen hat. Demnach geht es um den Verdacht der Verleumdung, der zumindest drei Personen aus dem Kreis der Klimaprotestierenden betreffen soll.
Nach Vorwürfen gegen Polizei
Dem vorangegangen waren Vorwürfe, die wiederum von drei Frauen gegenüber der Polizei erhoben wurden. Die Exekutive hätte im Polizeianhaltezentrum im November 2023 nach einer Protestaktion den Kontakt zum Anwalt verwehrt und ihnen mehr als zehn Stunden kein Essen zur Verfügung gestellt. In weiterer Folge nutzten die Frauen Rechtsmittel, gingen zum Landesverwaltungsgericht mit einer Maßnahmenbeschwerde.
Die Beschwerde löste nach Prüfung durch die Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe (EBM) im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) auch strafrechtliche Ermittlungen gegen die Beamtinnen und Beamtinnen wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs aus. Die StA stellte das Verfahren jedoch ein.
Die Landespolizeidirektion Wien ließ dies jedoch nicht auf sich sitzen und erstatte daraufhin einen Bericht wegen des Verdachts auf Verleumdung an die Anklagebehörde. Das Resultat dürften laut "APA" jetzt die Ermittlungen gegen die drei Personen sein.
Letzte Generation bleibt dabei
In einer ersten Reaktion auf das Bekanntwerden der neuen Vorwürfe wiederholt die Letzte Generation die Vorwürfe gegen die Polizei: "Am 22. November verunmöglichte die Polizei den Festgenommen die Kontaktaufnahme zu ihrem Rechtsbeistand – eines der fundamentalsten Rechte, wenn Menschen von der Polizei eingesperrt werden. Zudem bekamen die Angehaltenen über zehn Stunden lang keine Nahrung – obwohl sie um Essen baten", heißt es in der Aussendung.
Mit den neuen Ermittlungen versuche man "uns mit strafrechtlichen Anschuldigungen mundtot zu machen. Und das alles nur, weil wir uns für ein Recht auf Überleben einsetzen", erklärt Pressesprecherin Marina Hagen-Canaval, die laut Letzter Generation selbst Betroffene von den Verleumdungsermittlungen ist. Im Fall einer Anklage und Verurteilung könnten laut § 297 StGB bei geringerer Verleumdung ein Jahr Haft drohen, bei schwererer Verleumdung zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.
Auch der Anwalt der Letzten Generation, Clemens Lahner, sieht keinen Bestand der Vorwürfe der Polizei: "Es ist das gute Recht jedes Menschen, sich über eine polizeiliche Amtshandlung zu beschweren. Alleine schon wegen der Verfahrenskosten wird man sich vorher zweimal überlegen, ob man die Vorwürfe auch beweisen kann", so Lahner.
"Dass die LPD Wien jetzt als Reaktion auf unsere Beschwerde über Haftdauer und Haftbedingungen gleich laut 'Verleumdung' schreit, anstatt die Sache einmal ordentlich zu untersuchen, sagt einiges über die unterentwickelte Fehlerkultur innerhalb der Polizei aus", kritisiert der Rechtsvertreter.
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