Wien-Bericht 2020
Volksanwaltschaft stellt Missstände bei 240 Fällen fest
Die Volksanwaltschaft veröffentlichte heute den Wien-Bericht 2020. Der Band mit 93 Seiten widmet sich vor allem der Kontrolle der Verwaltung im Jahr 2020. In einem Fünftel aller Wiener Beschwerdefälle stellten die Volksanwälte Bernhard Achitz, Walter Rosenkranz und Werner Amon einen Missstand in der Verwaltung fest.
WIEN. 2020 wandten ich insgesamt 1.081 Wienerinnen und Wiener an die Volksanwaltschaft, weil sie sich von der Wiener Landes- und Gemeindeverwaltung nicht fair behandelt oder unzureichend informiert fühlten.
Das Bundesland Wien hat durch seine Landesverfassung die Volksanwaltschaft dazu berufen, die Verwaltung des Landes und der Gemeinde zu kontrollieren. Heute übermittelt die Volksanwaltschaft ihren Wien-Bericht 2020 an den Wiener Landtag.
Missstände bei 240 Fällen
In 240 von 1.081 Fällen stellte die Volksanwaltschaft einen Missstand in der Verwaltung fest, was einem Anteil von rund 22 Prozent aller erledigten Verfahren entspricht. Keinen Anlass für eine Beanstandung sah die Volksanwaltschaft bei 423 Beschwerden, in 441 Fällen war sie nicht zuständig.
Inhaltlich betrafen die meisten, nämlich 320 Beschwerden, das entspricht 30 Prozent, Fragen der Mindestsicherung und der Jugendwohlfahrt, gefolgt von Problemen in den Bereichen Staatsbürgerschaft, Wählerevidenz und Straßenpolizei (rund 25 Prozent). Fast ein Fünftel der Beschwerden, genauer 18 Prozent, betrafen Gemeindeangelegenheiten, gefolgt von Anliegen aus den Bereichen Raumordnung und Baurecht (74,7 Prozent).
„Als Rechtsschutzeinrichtung hat die Volksanwaltschaft die Funktion, Bürgerinnen und Bürgern zu ihrem Recht zu verhelfen, wenn sie ihre Anliegen nicht angemessen bearbeitet sehen. In vielen Fällen kann die Volksanwaltschaft erreichen, dass ein nicht gesetzmäßiges Vorgehen der Behörden korrigiert wird,“ erklärt Volksanwalt Achitz.
Bericht als Anstoß für Änderungen
Im aktuellen Bericht werden neben Zahlen und Daten Einzelfälle dargestellt, die sich vor allem auf Themen konzentrieren, die häufig zu Beschwerden führen. Ein Beispiel ist etwa die Kommunikation für hörbeeinträchtigte Menschen. Ein Antrag auf Kostenübernahme für Schriftdolmetsch wurde von der zuständigen Behörde in der Steiermark abgelehnt. Auch in Wien übernimmt die Stadt keine Finanzierung.
„Ein einzelner Fall kann auch Anlass für eine generelle Empfehlung für das Verhalten der Verwaltung in gleichgelagerten Fällen sein“, sagt Volksanwalt Rosenkranz. Die Beschreibung von Missständen soll helfen, die Verwaltung für eine korrekte und bürgerorientierte Anwendung der Gesetze stärker zu sensibilisieren.
„Ziel der Tätigkeit der Volksanwaltschaft ist es, den Kontakt zwischen der Bevölkerung und der Verwaltung zu erleichtern und das Vertrauen in die Rechtssicherheit zu stärken. Wir hoffen, dass unsere Berichte einen Anstoß für notwendige Änderungen geben“, so Volksanwalt Werner Amon.
Die einzelnen Themen des Berichts werden die Volksanwälte mit den Abgeordneten des Wiener Landtags nach dem Sommer persönlich diskutieren, um Lösungen für die aufgezeigten Probleme zu finden. Der ganze Wien-Bericht 2020 kann auf der Website der Volksanwaltschaft www.volksanwaltschaft.gv.at nachgelesen werden.
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