Shoppen bei Strafe verboten
Wiener dürfen zum Einkaufen nicht ins Burgenland ausweichen
Die Wiener Ausgangsbeschränkungen beinhalten auch das Verbot, ins Burgenland einkaufen zu fahren.
WIEN. Der Lockdown in Wien und Niederösterreich bleibt bekanntlich noch bis zum 2. Mai aufrecht. In dieser Zeit ist es den Wienerinnen und Wienern nur aus fünf Gründen erlaubt, das Haus zu verlassen (eine Übersicht über Erlaubtes und Verbotenes gibt es hier).
Nicht erlaubt ist einkaufen abseits des täglichen Bedarfs, auch nicht in einem anderen Bundesland, wo der Handel wieder vollständig geöffnet ist. Und das ist im Burgenland der Fall: Der östliche Beinahe-Nachbar beendet den Lockdown mit 19. April. Das heißt: Shopping-Touren nach Eisenstadt oder Parndorf sind für Wienerinnen und Wiener keine gute Idee. Sie können mit bis zu 1450 Euro bestraft werden.
Spazieren ist erlaubt
Die burgenländische Polizei hat vor, möglichen Shopping-Tourismus mittels Kontrollen hintan zu halten. Verstärkte Stichproben-Kontrollen auf den Straßen und an belebten Orten sind laut ORF Burgenland angekündigt. Heikel ist: Prinzipiell dürfen Wienerinnen und Wiener schon ins Burgenland, etwa für Besuche einzelner Personen oder Haushalte und auch zum Spazieren und Auslüften. Dass man psychische Erholung sucht und nicht einkaufen fährt, muss man glaubhaft machen. Das bedeutet im Umkehrschluss, das Ausflüge in die Nähe bekannter Shoppinggebiete lieber unterlassen werden sollten, damit keine Missverständnisse entstehen.
Wer beim Einkaufen im Burgenland – sprich beim Verstoß gegen die Ausgangsregeln – erwischt wird, begeht eine Verwaltungsübertretung und kann mit bis zu 1.450 Euro Strafe belegt werden. Nicht verboten ist weiterhin das Abholen von Gütern, die man im Rahmen von Click und Collect eingekauft hat.
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